Getäuschte Verbraucher können Vertragsauflösung anfechten
- Sparkasse Bodensee versuchte Ende 2019 Kunden mit einer Extra-Prämie zur Auflösung gut verzinster Prämiensparverträge zu bewegen
- Verbraucher wurden nicht darüber informiert, wie viel Geld ihnen durch die vorzeitige Auflösung entgeht
Gut verzinste Sparverträge sind vielen Banken ein Dorn im Auge. Sie versuchen mit allen Mitteln Kunden aus diesen Verträgen zu locken oder zu drängen. So auch die Sparkasse Bodensee: Sie schickte Verbrauchern Angebote zur Auflösung der Verträge, bei denen sie die Nachteile dreist verschleierte. Verbrauchern, die auf das Angebot eingegangen sind, entgingen teilweise bis zu fünfstellige Summen. Nach erfolgreicher Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg können getäuschte Kunden die Vertragsauflösung anfechten.
„Wenn es darum geht, Verbraucher aus gut verzinsten Sparverträge zu drängen, ist die Kreativität der Banken erschreckend grenzenlos,“ kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Als besonders dreist fiel im vergangen Jahr ein Schreiben der Sparkasse Bodensee auf. „Die Sparkasse wollte Kunden mit einer Extra-Prämie zur vorzeitigen Kündigung bewegen, um sich von der Zahlungspflicht weit höherer Prämien bei regulärer Vertragsfortsetzung zu lösen,“ sagt Nauhauser. Die Verbraucherzentrale mahnte die Sparkasse wegen rechtswidriger Erklärungen in ihrem Schreiben an die betroffenen Kunden ab. Die Kunden sollten darin bestätigen, dass ihnen „bewusst“ sei, dass der Auszahlungsbetrag nach regulärer Vertragslaufzeit höher sei als der angebotene Auszahlungsbetrag. „Hierbei handelt es sich um eine unzulässige Bestätigung rechtlich relevanter Umstände, welche als solche rechtswidrig ist,“ erklärt Nauhauser.
Außerdem behauptete die Sparkasse in ihrem Schreiben, dass die Kunden ausführlich über den Sachverhalt unterrichtet worden seien. Doch davon konnte nicht die Rede sein. „Die Sparkasse hat schlicht verschwiegen, welche Summe den Kunden entgeht, die das Angebot annehmen“, so Nauhauser. Die Verbraucherzentrale berichtete darüber und stellte bei Berechnungen der Angebote fest, dass Verbrauchern im Falle einer Vertragsauflösung teilweise 10.000 bis 20.000 Euro entgehen würden, während ihnen lediglich ein Bruchteil dieser Summe als Extra-Prämie angeboten wurde. Sie riet, die lukrativen Verträge nicht vorschnell zu kündigen und mahnte die Sparkasse wegen des rechtswidrigen Verhaltens ab. Die Sparkasse gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, keine Vertragsangebote zur Auflösung von Prämiensparverträgen zu verschicken, in denen Verbraucher nicht über den tatsächlichen Auszahlungsbetrag bei regulärer Vertragslaufzeit informiert werden. „Kunden, die durch das Schreiben in die Irre geführt wurden, können mit Verweis auf unsere Abmahnung den mit der Sparkasse geschlossenen Aufhebungsvertrag anfechten. Die Bank ist nach Anfechtung verpflichtet, den Prämiensparvertrag fortzusetzen“, so Nauhauser. „Wir fordern die Sparkasse auf, jetzt alle von der Vertragsauflösung betroffenen Kunden nachträglich darüber aufzuklären, welche Prämiensumme ihnen entgangen ist und ihnen anzubieten, die Vertragsauflösung rückgängig zu machen“, so Nauhauser.
In den 1990er und 2000er Jahren wurden zahlreiche langfristige Sparverträge von Banken bundesweit verkauft. Die vereinbarungsgemäße Erfüllung dieser Verträge ist für die Institute zu einem Minusgeschäft geworden, weshalb sie sich seit einigen Jahren mit verschiedenen teils legalen, teils illegalen Methoden von den Verträgen zu lösen versuchen. „Wir werden das Verhalten der Banken weiterhin kritisch beobachten und uns mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln für die Interessen der Verbraucher einsetzen.“, so Nauhauser.
- Sparkasse Bodensee versuchte Ende 2019 Kunden mit einer Extra-Prämie zur Auflösung gut verzinster Prämiensparverträge zu bewegen
- Verbraucher wurden nicht darüber informiert, wie viel Geld ihnen durch die vorzeitige Auflösung entgeht
Gut verzinste Sparverträge sind vielen Banken ein Dorn im Auge. Sie versuchen mit allen Mitteln Kunden aus diesen Verträgen zu locken oder zu drängen. So auch die Sparkasse Bodensee: Sie schickte Verbrauchern Angebote zur Auflösung der Verträge, bei denen sie die Nachteile dreist verschleierte. Verbrauchern, die auf das Angebot eingegangen sind, entgingen teilweise bis zu fünfstellige Summen. Nach erfolgreicher Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg können getäuschte Kunden die Vertragsauflösung anfechten.
„Wenn es darum geht, Verbraucher aus gut verzinsten Sparverträge zu drängen, ist die Kreativität der Banken erschreckend grenzenlos,“ kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Als besonders dreist fiel im vergangen Jahr ein Schreiben der Sparkasse Bodensee auf. „Die Sparkasse wollte Kunden mit einer Extra-Prämie zur vorzeitigen Kündigung bewegen, um sich von der Zahlungspflicht weit höherer Prämien bei regulärer Vertragsfortsetzung zu lösen,“ sagt Nauhauser. Die Verbraucherzentrale mahnte die Sparkasse wegen rechtswidriger Erklärungen in ihrem Schreiben an die betroffenen Kunden ab. Die Kunden sollten darin bestätigen, dass ihnen „bewusst“ sei, dass der Auszahlungsbetrag nach regulärer Vertragslaufzeit höher sei als der angebotene Auszahlungsbetrag. „Hierbei handelt es sich um eine unzulässige Bestätigung rechtlich relevanter Umstände, welche als solche rechtswidrig ist,“ erklärt Nauhauser.
Außerdem behauptete die Sparkasse in ihrem Schreiben, dass die Kunden ausführlich über den Sachverhalt unterrichtet worden seien. Doch davon konnte nicht die Rede sein. „Die Sparkasse hat schlicht verschwiegen, welche Summe den Kunden entgeht, die das Angebot annehmen“, so Nauhauser. Die Verbraucherzentrale berichtete darüber und stellte bei Berechnungen der Angebote fest, dass Verbrauchern im Falle einer Vertragsauflösung teilweise 10.000 bis 20.000 Euro entgehen würden, während ihnen lediglich ein Bruchteil dieser Summe als Extra-Prämie angeboten wurde. Sie riet, die lukrativen Verträge nicht vorschnell zu kündigen und mahnte die Sparkasse wegen des rechtswidrigen Verhaltens ab. Die Sparkasse gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, keine Vertragsangebote zur Auflösung von Prämiensparverträgen zu verschicken, in denen Verbraucher nicht über den tatsächlichen Auszahlungsbetrag bei regulärer Vertragslaufzeit informiert werden. „Kunden, die durch das Schreiben in die Irre geführt wurden, können mit Verweis auf unsere Abmahnung den mit der Sparkasse geschlossenen Aufhebungsvertrag anfechten. Die Bank ist nach Anfechtung verpflichtet, den Prämiensparvertrag fortzusetzen“, so Nauhauser. „Wir fordern die Sparkasse auf, jetzt alle von der Vertragsauflösung betroffenen Kunden nachträglich darüber aufzuklären, welche Prämiensumme ihnen entgangen ist und ihnen anzubieten, die Vertragsauflösung rückgängig zu machen“, so Nauhauser.
In den 1990er und 2000er Jahren wurden zahlreiche langfristige Sparverträge von Banken bundesweit verkauft. Die vereinbarungsgemäße Erfüllung dieser Verträge ist für die Institute zu einem Minusgeschäft geworden, weshalb sie sich seit einigen Jahren mit verschiedenen teils legalen, teils illegalen Methoden von den Verträgen zu lösen versuchen. „Wir werden das Verhalten der Banken weiterhin kritisch beobachten und uns mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln für die Interessen der Verbraucher einsetzen.“, so Nauhauser.
Weitere Informationen
- Pressemeldung vom 20.12.2019: https://www.vz-bw.de/node/42952
- Information zur Kündigung von Sparverträgen: https://www.vz-bw.de/node/24832
- Pressemeldung vom 20.12.2019: https://www.vz-bw.de/node/42952
- Information zur Kündigung von Sparverträgen: https://www.vz-bw.de/node/24832
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