Mittwoch, 26. Februar 2020

SdK: SeniVita Social Estate AG ruft Inhaber von Anleihen zur Abstimmung ohne Versammlung von 07.03.2020 bis 10.03.2020 auf

Gesellschaft fordert von Anleiheinhabern u.a. Zustimmung zur Verlängerung der Laufzeit und Anpassung des Zinssatzes

Die SeniVita Social Estate AG („Senivita“) hat die Inhaber der Wandelanleihe 2015/2020 (WKN: A13SHL) zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums von 07.03.2020 bis 10.03.2020 aufgefordert. Hintergrund ist, dass sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet und die Anleihegläubiger einem Restrukturierungskonzept der Gesellschaft durch Laufzeitverlängerung und Zinsanpassung zustimmen sollen.

Betroffenen Anleiheinhabern bietet die SdK eine kostenlose Registrierung für einen Newsletter an, mit welchem die SdK über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Eine Registrierung ist unter www.sdk.org/senivita-social-estate-ag möglich.

Unter diesem Link www.sdk.org/senivita-social-estate-ag finden Sie auch unseren aktuellen ersten Newsletter.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK darüber hinaus für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 25.02.2020

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München

Fon: +49 / 89 / 2020846-0
Fax: +49 / 89 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org

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