Pressemeldung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
· Sparkasse Bodensee bietet Kunden des „Prämiensparen flexibel“-Vertrags „Extra-Prämie“, wenn sie den Vertrag vorzeitig auflösen
· Die Verbraucherzentrale warnt: die angebotene Prämie liegt weit unter der Prämie, die Kunden bei Vertragsfortsetzung erhalten würden
Stuttgart, 20.12.2019 – Aktuell versucht die Sparkasse Bodensee, ihren Kunden die Auflösung entsprechender Verträge mit Extra-Prämien schmackhaft zu machen. Sie verschweigt dabei allerdings, welche Prämie sie ihren Kunden bei Vertragsfortsetzung zahlen müsste. In den vorliegenden Fällen geht es um mehrere Tausend Euro, die Verbrauchern entgehen, wenn sie das Angebot annehmen. Dieses Vorgehen reiht sich ein in kritikwürdige Verhaltensweisen von Kreditinstituten zu ungunsten von Verbrauchern.
Mit einem Schreiben vom 11. Dezember bot die Sparkasse Bodensee Kunden von „Prämiensparen flexibel“-Verträgen eine „Extra Prämie“ an, wenn sie ihren Vertrag vor Ablauf auflösen. Welche Ansprüche Verbrauchern durch die Vertragsbeendigung entgehen, geht aus dem Schreiben nicht hervor. „Wir haben bereits mehrere Fälle überprüft. In einem Fall entgehen dem Sparer rund 10.000 Euro, in einem anderen über 20.000 Euro. Angeboten wurde lediglich ein Bruchteil dieser Beträge“, kritisiert Niels Nauhauser, Abteilungsleiter bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Mit zunehmender Vertragslaufzeit steigt in derartigen Verträgen die Höhe des Prämienanspruchs. Mit diesem Verhalten verfolgt die Sparkasse das Ziel, sich von diesen langfristigen Verträgen und damit einhergehenden Verpflichtungen zu lösen, Prämien zahlen zu müssen.
„Viele Banken und Sparkassen versuchen zurzeit, für sie unattraktive Verträge loszuwerden“, so Nauhauser. Sie versuchen das mit zum Teil rechtswidrigen Kündigungen oder mit angeblich lukrativen Alternativangeboten. Wie Verbraucher sich im Falle eine Kündigung wehren können, hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf ihrer Internetseite zusammengestellt: https://www.vz-bw.de/node/24832
Rechtswidrige Zinsanpassungsklauseln
Kunden von „Prämiensparen flexibel“-Verträgen der Sparkasse Bodensee haben nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg außerdem Anspruch auf Neuabrechnung und Zinsnachzahlung, wenn die Sparkasse fehlerhafte Zinsanpassungsklauseln in ihren Verträgen verwendet hat. „Uns liegen bereits mehrere Verträge der Sparkasse Bodensee vor, die rechtswidrige Zinsanpassungsklauseln enthalten“, so Nauhauser weiter. In den ersten überprüften Fällen hat die Verbraucherzentrale einen Nachzahlungsanspruch über mehrere hundert Euro berechnet. „Erste Überprüfungen zeigen, dass die Sparkasse seit 2013 den Sparzins unangemessen stark gesenkt und Sparern so einen erheblichen Teil ihrer Zinsen vorenthalten hat“, kritisiert Nauhauser.
Rechtswidrige Zinsanpassungsklauseln haben die Verbraucherzentralen bundesweit bei bislang 137 Kreditinstituten festgestellt. Kunden von langfristigen Sparverträgen können wegen fehlerhafter Zinsanpassung Nachzahlungen verlangen. Bei Sparverträgen, die in 2016 beendet wurden, drohen Ansprüche bis Jahresende zu verjähren. Weitere Informationen und eine Liste der betroffenen Institute finden Verbraucher auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter https://www.vz-bw.de/node/22232
Links
Prämiensparverträge: https://www.vz-bw.de/node/24832
Zinsanpassungs-Klauseln: https://www.vz-bw.de/node/22232
Schreiben der Sparkasse Bodensee: https://www.vz-bw.de/node/42954
· Sparkasse Bodensee bietet Kunden des „Prämiensparen flexibel“-Vertrags „Extra-Prämie“, wenn sie den Vertrag vorzeitig auflösen
· Die Verbraucherzentrale warnt: die angebotene Prämie liegt weit unter der Prämie, die Kunden bei Vertragsfortsetzung erhalten würden
Stuttgart, 20.12.2019 – Aktuell versucht die Sparkasse Bodensee, ihren Kunden die Auflösung entsprechender Verträge mit Extra-Prämien schmackhaft zu machen. Sie verschweigt dabei allerdings, welche Prämie sie ihren Kunden bei Vertragsfortsetzung zahlen müsste. In den vorliegenden Fällen geht es um mehrere Tausend Euro, die Verbrauchern entgehen, wenn sie das Angebot annehmen. Dieses Vorgehen reiht sich ein in kritikwürdige Verhaltensweisen von Kreditinstituten zu ungunsten von Verbrauchern.
Mit einem Schreiben vom 11. Dezember bot die Sparkasse Bodensee Kunden von „Prämiensparen flexibel“-Verträgen eine „Extra Prämie“ an, wenn sie ihren Vertrag vor Ablauf auflösen. Welche Ansprüche Verbrauchern durch die Vertragsbeendigung entgehen, geht aus dem Schreiben nicht hervor. „Wir haben bereits mehrere Fälle überprüft. In einem Fall entgehen dem Sparer rund 10.000 Euro, in einem anderen über 20.000 Euro. Angeboten wurde lediglich ein Bruchteil dieser Beträge“, kritisiert Niels Nauhauser, Abteilungsleiter bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Mit zunehmender Vertragslaufzeit steigt in derartigen Verträgen die Höhe des Prämienanspruchs. Mit diesem Verhalten verfolgt die Sparkasse das Ziel, sich von diesen langfristigen Verträgen und damit einhergehenden Verpflichtungen zu lösen, Prämien zahlen zu müssen.
„Viele Banken und Sparkassen versuchen zurzeit, für sie unattraktive Verträge loszuwerden“, so Nauhauser. Sie versuchen das mit zum Teil rechtswidrigen Kündigungen oder mit angeblich lukrativen Alternativangeboten. Wie Verbraucher sich im Falle eine Kündigung wehren können, hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf ihrer Internetseite zusammengestellt: https://www.vz-bw.de/node/24832
Rechtswidrige Zinsanpassungsklauseln
Kunden von „Prämiensparen flexibel“-Verträgen der Sparkasse Bodensee haben nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg außerdem Anspruch auf Neuabrechnung und Zinsnachzahlung, wenn die Sparkasse fehlerhafte Zinsanpassungsklauseln in ihren Verträgen verwendet hat. „Uns liegen bereits mehrere Verträge der Sparkasse Bodensee vor, die rechtswidrige Zinsanpassungsklauseln enthalten“, so Nauhauser weiter. In den ersten überprüften Fällen hat die Verbraucherzentrale einen Nachzahlungsanspruch über mehrere hundert Euro berechnet. „Erste Überprüfungen zeigen, dass die Sparkasse seit 2013 den Sparzins unangemessen stark gesenkt und Sparern so einen erheblichen Teil ihrer Zinsen vorenthalten hat“, kritisiert Nauhauser.
Rechtswidrige Zinsanpassungsklauseln haben die Verbraucherzentralen bundesweit bei bislang 137 Kreditinstituten festgestellt. Kunden von langfristigen Sparverträgen können wegen fehlerhafter Zinsanpassung Nachzahlungen verlangen. Bei Sparverträgen, die in 2016 beendet wurden, drohen Ansprüche bis Jahresende zu verjähren. Weitere Informationen und eine Liste der betroffenen Institute finden Verbraucher auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter https://www.vz-bw.de/node/22232
Links
Prämiensparverträge: https://www.vz-bw.de/node/24832
Zinsanpassungs-Klauseln: https://www.vz-bw.de/node/22232
Schreiben der Sparkasse Bodensee: https://www.vz-bw.de/node/42954
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