Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 31. Jänner 2018 teilt die FMA daher mit, dass
MasonBaxter
Discretionary & Advisory Asset Management
mit angeblichem Firmensitz in
32F Maxdo Centre
No. 8 Xingyi Road
Changning District
Shanghai 200336
China
Tel : +86 400 1200 472
Fax : +86 400 1200 473
EMail: info@masonbaxter.com
www.masonbaxter.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 31. Jänner 2018 teilt die FMA daher mit, dass
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Quelle: FMA
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