Dienstag, 20. Februar 2018

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor BENSON BROKERAGE LTD.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24. Jänner 2018 teilt die FMA daher mit, dass

BENSON BROKERAGE LTD.
www.benson-brokerage.com
Upper Pembroke Street 28-32
Dublin
Irland
Tel: +353 (76) 6803039
Fax: +353 (76) 8889578
eMail: info@benson-brokerage.com

TRADING OFFICE 1
1 Altro Vitro, Pearse St.
Dublin
Irland
Tel : +353 (16) 335 841
Fax: +353 (14) 378 878
eMail: invest@benson-brokerage.com

TRADING OFFICE 2
25 Old Broad St.
London EC2N 1HQ
England
Tel.: +44 (20) 376 978 02
Fax: +44 (20) 307 001 03
eMail: invest@benson-brokerage.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.

Quelle: FMA

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