Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 20. Dezember 2017 teilt die FMA daher mit, dass
Spot2Trade Ltd
Portman Square, Green St
14 33W1H 6BG London, UK
+44865231458
www.spot2trade.com
support@spot2trade.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher das Einlagengeschäft (§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG) sowie der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§1 Abs. 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 20. Dezember 2017 teilt die FMA daher mit, dass
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Quelle: FMA
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