Montag, 8. Januar 2018

BaFin: Barclays Partner Finance ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Ein Unternehmen unter der Bezeichnung „Barclays Partner Finance“ mit der angeblichen Geschäftsanschrift Unsöldstr. 2, 80538 München, bietet potenziellen Kunden Aktientauschgeschäfte („Share Deal“ für illiquide Wertpapiere) an. Das Unternehmen behauptet, von der BaFin zum Geschäftsbetrieb zugelassen zu sein.

Die BaFin stellt vorsorglich klar, dass sie der „Barclays Partner Finance“ keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter ihrer Aufsicht.

Quelle: BaFin

Keine Kommentare: