Nach Informationen der BaFin werden derzeit die Aktien der Al Hamra Hotels + Resorts Ltd. (ISIN: AU000000AHH3) durch telefonische Werbeanrufe (Cold Calling) zum Kauf empfohlen.
Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet. Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland an der Börse Frankfurt am Main in den Freiverkehr einbezogen.
Die BaFin rät allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren. Hinweise dazu, wie sie sich vor unseriösen Anlageempfehlungen schützen können, finden Anleger in den Broschüren der BaFin.
Aktualisierung (27.10.2017)
Die Al Hamra Hotels + Resorts Ltd. teilte der BaFin am 25. Oktober 2017 schriftlich mit, dass das Unternehmen „zu keiner Zeit telefonische Kaufempfehlungen für Aktien der Alhamra Hotel & Resort Limited in Auftrag gegeben hat. Darüber hinaus haben auch weder die Tochtergesellschaften noch das Management oder Altaktionäre der Alhamra Hotel & Resort Limited oder diesen nahestehende Personen Kaufempfehlungen für Aktien der Alhamra Hotel & Resort Limited per telefonischer Werbeanrufe in Auftrag gegeben".
Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet. Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland an der Börse Frankfurt am Main in den Freiverkehr einbezogen.
Die BaFin rät allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren. Hinweise dazu, wie sie sich vor unseriösen Anlageempfehlungen schützen können, finden Anleger in den Broschüren der BaFin.
Aktualisierung (27.10.2017)
Die Al Hamra Hotels + Resorts Ltd. teilte der BaFin am 25. Oktober 2017 schriftlich mit, dass das Unternehmen „zu keiner Zeit telefonische Kaufempfehlungen für Aktien der Alhamra Hotel & Resort Limited in Auftrag gegeben hat. Darüber hinaus haben auch weder die Tochtergesellschaften noch das Management oder Altaktionäre der Alhamra Hotel & Resort Limited oder diesen nahestehende Personen Kaufempfehlungen für Aktien der Alhamra Hotel & Resort Limited per telefonischer Werbeanrufe in Auftrag gegeben".
Quelle: BaFin
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