Die BaFin hat der A und O Ltd. mit Sitz in Stockholm/Kista, Schweden, mit Bescheid vom 31. August 2017 aufgegeben, die ohne Erlaubnis erbrachte Anlagevermittlung unverzüglich einzustellen.
Die Mitarbeiter der A und O Ltd. haben die Aktien der Orclass (WKN: A2AQFP) telefonisch vertrieben. Durch diese Tätigkeit erbrachte die A und O Ltd. die Anlagevermittlung grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass sie über die hierfür erforderliche Erlaubnis verfügt.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Die Mitarbeiter der A und O Ltd. haben die Aktien der Orclass (WKN: A2AQFP) telefonisch vertrieben. Durch diese Tätigkeit erbrachte die A und O Ltd. die Anlagevermittlung grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass sie über die hierfür erforderliche Erlaubnis verfügt.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: BaFin
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