Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 13. Mai 2016 teilt die FMA daher mit, dass der Betreiber der Website
www.norbertmach.com
mit angeblichem Sitz in
Schiffmuhlenstrasse 91/4
Vienna
A-1220
Austria
Tel: +43 (1) 267 5345
info(at)norbertmach.com
sowie
1 Queens Road East
Wanchai
Hong Kong
asiahq(at)norbertmach.com
www.norbertmach.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 13. Mai 2016 teilt die FMA daher mit, dass der Betreiber der Website
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Quelle: FMA
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