Montag, 16. November 2015

BaFin: Karatbars International GmbH ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Bonn/Frankfurt a. M., 12. November 2015

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der Karatbars International GmbH, Stuttgart, keine Erlaubnis für ihre Geschäftstätigkeit erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt daher nicht der Aufsicht der BaFin.

Auf verschiedenen englischsprachigen Internetseiten, welche direkt mit der Internetseite der Karatbars International GmbH unter www.karatbars.com verknüpft sind, finden sich Behauptungen, wonach „Karatbars International“ von der BaFin empfohlen bzw. gutgeheißen werde. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Die BaFin empfiehlt keine Anbieter oder Anlageprodukte.

Quelle: BaFin

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