Montag, 1. Juni 2015

SdK rät Anleiheinhaber der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zur Interessenbündelung

Pressemitteilung der SdK e.V.

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat in der Einladung ihrer Aktionäre zur Hauptversammlung am 9. Juni bekanntgegeben, dass aus Sicht der Gesellschaft eine Neuordnung der Kapitalstruktur nötig sei, um  die Perspektive der Gesellschaft dauerhaft zu sichern und Wachstum zu ermöglichen. Durch die Neuordnung der Kapitalstruktur würde aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. vor allem in die Rechte der Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Anleihe (WKN A1MASJ) eingegriffen werden.

Laut Angaben des Unternehmens sollen die Anleiheinhaber durch eine Umwandlung der bestehenden Anleihe in Aktien der Gesellschaft oder in eine Wandelanleihe mit längerer Laufzeit und geringeren Zinsen die Sanierung der Gesellschaft ermöglichen. Die Anleiheinhaber müssen also aus Sicht der SdK damit rechnen, dass die Anleihe zunächst nicht wie vorgesehen im März 2017 zurückgezahlt werden wird, und auch nicht der volle Nennwert der Anleihe in Zukunft zur Auszahlung kommen wird.  Die SdK rechnet damit, dass die Gesellschaft die Anleiheinhaber im  Sommer 2015 daher zu einer Gläubigerversammlung einladen wird, um über entsprechende Beschlüsse zur Sanierung der Gesellschaft  abstimmen zu lassen.

Aufgrund der negativen Entwicklung des operativen Geschäftes der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und der damit einhergehenden Verluste besteht aus Sicht der SdK durchaus Sanierungsbedarf. Dabei ist aus Sicht der SdK jedoch darauf zu achten, dass die Interessen der Anleiheinhaber als größte Gläubigergruppe entsprechende berücksichtigt werden. Aus Sicht der SdK ist es daher für die Inhaber der Anleihen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG ratsam, sich zu organisieren, um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen zu gewährleisten.

Die SdK wird das Sanierungsverfahren aktiv begleiten und die Interessen der Anleiheinhaber auch auf der aller Voraussicht nach stattfindenden Gläubigerversammlungen vertreten. Anleiheinhaber, die an einer Interessenvertretung durch die SdK interessiert sind, können sich unter www.sdk.org/singulus für einen kostenlosen Newsletter registrieren.

München, den 11. Mai 2015
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Aktien und Anleihen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG!

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