Pressemitteilung der SdK
Die Gebhard Real Estate AG ist ein auf den Ankauf,
die Bewirtschaftung und den Verkauf von Immobilien oder von
Objektgesellschaften spezialisiertes Unternehmen. Diese hat zum 1.1.2007 eine
Anleihe im Volumen von insgesamt 20 Mio. Euro begeben. Die erste Tranche der
Anleihe (WKN: A0LDY7) in Höhe von 7,5 Mio. Euro hatte eine Laufzeit von 3
Jahren. Die Rückzahlung dieser Tranche steht nach Informationen der SdK noch
aus. Die zweite Tranche (WKN: A0LDY8) in Höhe von 12,5 Mio. Euro hatte
ursprünglich eine Laufzeit von sieben Jahren und sollte somit am 31.12.2013
zurückbezahlt werden. Aufgrund einer schlechten wirtschaftlichen Entwicklung
der Gesellschaft konnten in 2011 zunächst fällige Zinsen der zweiten Tranche
nicht pünktlich gezahlt werden. Im August 2011 wurden schließlich die
Anleihebedingungen auf Initiative der Schuldnerin hin geändert. Unter
anderem wurde der garantierte Zinssatz der Anleihe von 8,25% auf 3,5% gesenkt
und die Laufzeit der Anleihe um 24 Monate bis zum 31.12.2015 verlängert.
Trotz dieser von Seiten der Gläubiger geleisteten
Sanierungsbeiträgen scheint sich, aus Sicht der SdK, die Gesellschaft jedoch
immer noch in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet. Ein Indiz hierfür
sind die bisher ausgebliebenen Zinszahlung für das Jahr 2012, welche zum 30.
Juni bzw. zum 31.12.2012 fällig gewesen wären. Ferner hat die Gesellschaft
bis heute keinen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010/2011 veröffentlicht. Auch die wirtschaftlich relevanten
Tochtergesellschaften
der Gebhard Gruppe haben bis dato keinen
Jahresabschluss für das zurückliegende Geschäftsjahr 2010/2011
veröffentlicht. Da die Gebhard Real Estate AG auch noch nie einen
Konzernabschluss veröffentlicht hat, ist eine detaillierte Beurteilung der
wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft aus unserer Sicht nicht möglich. Aus
unserem Gesichtspunkt ist ein gemeinsames Vorgehen der Anleiheinhaber ratsam,
um so einen Überblick über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu
erhalten und die Ansprüche der Anleiheinhaber gegen die Gesellschaft und
Dritte zu sichern. Die SdK hat für einige betroffene Mitglieder bereits eine
renommierte Anwaltskanzlei mit der Prüfung von möglichen
Anspruchsgrundlagen beauftragt. Betroffene Anleiheinhaber, welche sich dem
Vorgehen der SdK anschließen wollen, können sich unter http://www.sdk.org/gebhard.php für einen kostenlosen
Newsletter in Sachen Gebhard Real Estate anmelden.
Unseren regulären
Mitgliedern stehen wir unter 089 / 20208460 oder unter info@sdk.org für Fragen zur Verfügung.
München, den 31.01.2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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