Dienstag, 30. Oktober 2012

SdK vertritt Inhaber von Genussscheinen der N.prior energy GmbH

Pressemitteilung der SdK

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wird Ihre Mitglieder, welche in Genussscheine der N.prior energy GmbH (früher: PROKON Nord Energiesysteme GmbH) mit der Wertpapierkennnummer A0Z2MM investiert haben, über den Verlauf des Insolvenzverfahrens der N.prior energy GmbH informieren und diese auf der am 11. Dezember 2012 stattfindenden Versammlung der Genussscheininhaber vertreten.

Über das Vermögen der N.prior energy GmbH wurde durch Beschluss des Amtsgerichts/lnsolvenzgerichts Leer (Ostfriesland) vom 1. Oktober 2012 unter dem Aktenzeichen 8 IN 85/12 das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus bestellt. Auf der Mitte Dezember in Leer stattfindenden Versammlung der Genussscheininhaber steht mit der Wahl eines gemeinsamen Vertreters eine aus Sicht der SdK wichtige Entscheidung an. Dessen Wahl würde die Abwicklung des Insolvenzverfahrens für die betroffenen Genussscheininhaber wesentlich erleichtern, u.a. würde dadurch eine individuelle Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle durch jeden einzelnen Genussscheininhaber nicht mehr nötig sein. Dies würde sowohl die Gläubiger als auch den Insolvenzverwalter von zeitraubenden bürokratischen Arbeiten entlasten.

Die SdK bietet für Ihre Mitglieder, welche nicht selbst an der Versammlung der Genussscheininhaber teilnehmen können, eine kostenlose Vertretung Ihrer Stimmen an. Die nötigen Informationen zur Bevollmächtigung können Sie unter info@sdk.org oder telefonisch unter 089 / 20208460 anfordern. Im Nachgang an die Versammlung werden wir die betroffenen Mitglieder über einen Newsletter über den Verlauf des Insolvenzverfahrens der N.prior energy GmbH informieren.

München, 29.10.2012

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

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