Dienstag, 30. Oktober 2012

Haftstrafen wegen Marktmanipulationen in Aktien der De Beira Goldfields Inc.

Bonn/Frankfurt a. M., 19. Oktober 2012
 
Im Prozess um Marktmanipulationen in Aktien der De Beira Goldfields Inc., der auf eine Anzeige der BaFin zurückgeht, hat das Landgericht Stuttgart am 12. Oktober 2012 sein Urteil verkündet. Das Gericht verurteilte drei Personen: einen Kanadier zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten, einen einschlägig vorbestraften Börsenbriefherausgeber zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung und den ehemaligen Redakteur eines Nachrichtenmagazins zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Der Börsenbriefbetreiber und der ehemalige Redakteur müssen zudem Geldauflagen von 350.000 Euro bzw. 200.000 Euro zahlen. Ein mutmaßlicher weiterer Haupttäter mit österreichischem Wohnsitz war ebenfalls angeklagt worden. Da Marktmanipulation in Österreich nicht als Straftat gilt, wurde der Angeklagte nicht nach Deutschland ausgeliefert, und es konnte gegen ihn nicht verhandelt werden.

Die Aktien der De Beira Goldfields Inc. waren im Februar 2006 in den Freiverkehr der Deutsche Börse AG einbezogen worden. Umsätze fanden zunächst nahezu nicht statt. Die drei Verurteilten hatten im Mai und Juni 2006 den Aktienkurs durch massive Börsenbrief-empfehlungen in kürzester Zeit erheblich nach oben manipuliert. Dabei empfahlen sie die Aktie – unter Angabe unrichtiger und irreführender Angaben – in insgesamt 62 Veröffentlichungen zum Kauf, ohne zu offenbaren, dass sie selbst erhebliche Bestände der Aktie besaßen (sogenanntes Scalping). Diese Veröffentlichungen beeinflussten nachweislich den Börsenpreis der Aktie. Der Kurs stieg ab Mitte Mai 2006 sprunghaft an und erreichte Mitte Juni 2006 mit 18,50 Euro seinen Höchststand. Parallel nahm der Handelsumsatz deutlich zu. Ab Mitte 2006 gingen sowohl Umsatz als auch Kurswert wieder soweit zurück, bis die Aktie erneut ohne nennenswertes Handelsvolumen blieb und der Kurs gegen Null tendierte. Mit den Manipulationen wurden nach Feststellung des Gerichts Gewinne in Höhe von insgesamt 38 Mio. Euro erzielt.

Dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart ging eine Marktmanipulationsuntersuchung der BaFin voraus. Die Finanzaufsicht hatte den Fall geprüft, umfangreiche Amtshilfeersuchen an ausländische Aufsichtsbehörden gerichtet und die – über diverse Gesellschaften - verschleierten Positionen und Abverkäufe der Verurteilten enttarnt. Mitarbeiter der BaFin sagten in der Hauptverhandlung als Zeugen bzw. Sachverständige aus.

Das Urteil des Landgerichts Stuttgart ist noch nicht rechtskräftig.

Pressemitteilung der BaFin

Keine Kommentare: