Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg Vertragsklauseln der Allianz Lebensversicherungs-AG für unwirksam erklärt. Es geht um Bedingungen zum Rückkaufwert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, die von der Allianz vom 1. Juli 2001 bis Ende 2007 verwendet wurden (Urteil vom 18. August 2011, Az. 2 U 138/10).
Aufgrund des Urteils ergeben sich für Millionen von Ex-Kunden der Allianz Ansprüche auf "Nachschlag" wegen zu geringer Rückkaufwerte und zu Unrecht einbehaltener Stornokosten. Beitragsfrei gestellte Policen müssen neu berechnet werden; die beitragfreie Versicherungssumme muss sich erhöhen. "Wir schätzen die Nachzahlungsansprüche der Verbraucher gegen den Konzern auf rund zwei Milliarden Euro", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Wer zwischen Juli 2001 und Ende 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Allianz abgeschlossen und seither gekündigt oder beitragsfrei gestellt hat, sollte seine Ansprüche sofort anmelden", rät Castelló. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat dafür einen Musterbrief unter www.vzhh.de ins Internet gestellt.
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