Mittwoch, 24. August 2011

BaFin: „Ascensus International“ ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie dem Unternehmen „Ascensus International“, das im Internet unter www.ascensusinternational.com/aboutus.html auftritt, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens untersteht nicht der Aufsicht der BaFin und ist nicht berechtigt, Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG zu erbringen.

Das Unternehmen „Ascensus International“ behauptet auf seiner Internetseite in englischer Sprache, es unterliege als „financial services firm“ der Aufsicht der BaFin.

Bei dem Unternehmen „Ascensus International“ handelt es sich nicht um ein von der BaFin beaufsichtigtes bzw. von ihr zugelassenes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut.

Das Unternehmen ist nicht zu verwechseln mit der Ascensus GmbH, Adalbert-Stifter-Str. 19, 85521 Ottobrunn, die als zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut von der BaFin beaufsichtigt wurde.

Bonn/Frankfurt a.M., den 12. August 2011

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