Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass gemäß § 37 Abs. 3 Z 5 InvFG, BGBl Nr. 532/1993, idgF, der weitere Vertrieb der Kapitalanlagefondsanteile an nachstehendem ausländischen Fonds in Österreich per 30.11.2009 untersagt wurde:
World Investment Opportunities Funds
Die Verpflichtungen aus dem öffentlichen Vertrieb, die sich aus dem InvFG ergeben, enden frühestens drei Monate nach der Veröffentlichung der Untersagung des Vertriebs.
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