Freitag, 13. November 2009

Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA veröffentlicht Investorenwarnung zu Funk Versicherungmakler AG

Wien, 13/11/2009

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 13. November 2009 teilt die FMA daher mit, dass die

Funk Versicherungmakler AG
Gebietsrepräsentanz
Lindenstraße 12a
81545 München
Deutschland
Tel.: +49 89 25 55 75 79 4
Fax: +49 89 25 55 75 79 5
www.topfonds.biz
info@topfonds.biz

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

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