Freitag, 13. November 2009

Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA veröffentlicht Investorenwarnung zu Johnson Carter Inc.

Wien, 13/11/2009

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 13. November 2009 teilt die FMA daher mit, dass

Johnson Carter Inc.
Manuel Icaza Str.
Edificio Magna Corp.
Panama City, Panama
bzw.
P.O. Box 0832-01295
World Trade Centre
Panama City, Panama
+800-8655-3303
+34 91 1877549
www.johnsoncarterinc.com
jc.madrid@johnsoncarterinc.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungsgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher weder die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007 noch die Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2007 und die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2007 gestattet.

* * *

Anmerkung: Bei der Firma Johnscon Carter Inc. handelt es sich offenkundig - wie berichtet - um eine Nachfolgefirma der Anlagebetrugsfirma James B. Clarke (ebenfalls aus Panama).

Keine Kommentare: