Mitteilung an die Gläubiger der Pflichtwandelanleihe 2023/2028
(ISIN: DE000A351ZH9 / WKN: A351ZH)
Die aap Implantate AG gibt heute bekannt, dass der im Rahmen der vom 26. März 2024 bis zum 28. März 2024 abgehaltenen Abstimmung ohne Versammlung angenommene Beschluss, die Sperrfrist betreffend die Wandlung der Schuldverschreibungen zu streichen und ein erstmaliges Wandlungsrecht im Zeitraum von 14 Tagen vor dem 31. Mai 2024 zu ermöglichen, wirksam geworden ist. Nach Ablauf der gesetzlichen Anfechtungsfrist wurde der Beschluss über die Änderung der Bedingungen der Schuldverschreibungen („Anleihebedingungen“) bei der Verwahrstelle Clearstream Banking Frankfurt hinterlegt und der Globalurkunde beigefügt. Die Bekanntmachung über den Vollzug der Anleihebedingungen wird voraussichtlich am 24. Mai 2024 auch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Infolge der Änderung der Anleihebedingungen sind die Anleihegläubiger nun berechtigt, im Ausübungszeitraum ihre Schuldverschreibungen nach Maßgabe der Anleihebedingungen in Aktien der aap Implantate AG zu wandeln. Letzter Ausübungstag des aktuellen Ausübungszeitraums ist Mittwoch, der 29. Mai 2024.
Zur Ausübung des Wandlungsrechts muss der Anleihegläubiger während der üblichen Geschäftszeiten an einem Geschäftstag bei der Wandlungsstelle oder seiner Depotbank eine ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung unter Verwendung eines Vordrucks, der auf der Website der aap Implantate AG unter https://www.aap.de/investoren/wandelschuldverschreibung erhältlich ist, einreichen. Ausübungserklärungen sind unwiderruflich.
Die Ausübung des Wandlungsrechts setzt voraus, dass die Schuldverschreibungen, für die das Wandlungsrecht ausgeübt werden soll, nicht später als am 29. Mai 2024 an die Wandlungsstelle geliefert werden, und zwar durch Lieferung (Umbuchung) der Schuldverschreibungen auf das Konto der Wandlungsstelle bei Clearstream Frankfurt.
WICHTIGE INFORMATION
DIESE MITTEILUNG DIENT AUSSCHLIESSLICH INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT WEDER EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DAR. DIE VERTEILUNG DIESER MITTEILUNG KANN IN BESTIMMTEN JURISDIKTIONEN GESETZLICHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGEN. PERSONEN, DIE DIESE MITTEILUNG LESEN, MÜSSEN SICH ÜBER DIESE BESCHRÄNKUNGEN INFORMIEREN UND DIESE BESCHRÄNKUNGEN EINHALTEN.
Aktuelle Informationen zum Bank- und Kapitalanlagerecht, Hintergrundinformationen zu Anlagebetrugs- und Anlagehaftungsfällen sowie Verbraucherschutzberichte
Donnerstag, 23. Mai 2024
aap Implantate AG: Änderung der Anleihebedingungen vollzogen; Anleihegläubiger können Schuldverschreibungen in Aktien wandeln
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen