Mittwoch, 31. März 2021

Sparkassen-Kunden: Mehr Last als König

Pressemeldung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Erneut versucht die Sparkasse Bodensee, sich von Prämienverpflichtungen aus laufenden Prämiensparverträgen zu lösen.

· Die Sparkasse teilt aktuell mit, sie könne die Sonderleistung, Sparraten von einer Fremdbank einzuziehen, ab Juni nicht mehr anbieten.

· Tipp: Betroffene müssen rechtzeitig einen Dauerauftrag einrichten, andernfalls riskieren sie den Verlust von Prämienansprüchen.

Gut verzinste Sparverträge sind vielen Banken ein Dorn im Auge. Sie versuchen mit allen Mitteln Kundinnen und Kunden aus diesen Verträgen zu locken oder zu drängen. So auch die Sparkasse Bodensee, die im Fabruar erneut Inhaber:innen von Prämiensparverträgen angeschrieben hat. Wer nicht rechtzeitig einen Dauerauftrag zur Erbringung der Sparleistung einrichtet, riskiert womöglich Ansprüche über mehrere Tausend Euro.

In einem Schreiben vom Februar 2021, welches der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vorliegt, behauptet die Sparkasse Bodensee, sie könne die Sonderleistung, die Raten von einer Fremdbank direkt einzuziehen, zukünftig nicht mehr anbieten. „Natürlich gehört der Lastschrifteinzug von Fremdkonten zu den grundlegenden Dienstleistungen, die jede Bank anzubieten imstande ist. Mit dieser unzutreffenden Behauptung versucht die Sparkasse, sich von weiteren vertraglichen Verpflichtungen zur Zahlung einer Prämie zu lösen“ kritisiert Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Verhalten der Sparkasse. Wird der fällige Sparbeitrag auch nur einmal nicht rechtzeitig erbracht, wird der Sparvertrag unterbrochen. Damit sind weitere Einzahlungen nicht mehr prämienbegünstigt. Die vereinbarte Prämienhöhe steigt kontinuierlich von anfänglich 2% auf 100% der gesamten Sparleistung nach Ablauf von 25 Jahren.

Betroffene sollten rechtzeitig einen Dauerauftrag einrichten, der sicherstellt, dass die Sparraten auch bei einer Aneinanderreihung mehrerer Nicht-Bankarbeitstage (Feiertagen und Wochenende) stets entsprechend der vertraglichen Vereinbarung gutgeschrieben werden kann. „Am besten legt man den Dauerauftrag so an, dass er eine Woche vor der vereinbarten Frist ausgeführt wird“, rät Nauhauser. Gängige Fristen in den Verträgen sind „zum 1.“ oder „zum 15.“ eines Kalendermonats sowie „zum Beginn eines Vierteljahres“.

Sparkasse Bodensee bereits mehrfach aufgefallen

Die Sparkasse Bodensee war bereits im Vorjahr mit einer dreisten Masche aufgefallen. Die Sparkasse wollte Kund:innen mit einer Extra-Prämie zur vorzeitigen Kündigung ihres Prämiensparvertrags bewegen, um sich von der Zahlungspflicht weit höherer Prämien bei regulärer Vertragsfortsetzung zu lösen. Die Verbraucherzentrale hatte die Sparkasse wegen rechtswidriger Erklärungen in ihrem Schreiben an die betroffenen Kundinnen und Kunden erfolgreich abgemahnt. Im weiteren Verlauf des vergangenen Jahres versuchte die Sparkasse mit weiteren Anschreiben die Kundinnen und Kunden zur Vertragsauflösung zu bewegen. Die Verbraucherzentrale überprüfte im Rahmen ihrer Rechtsberatung einen Fall, bei dem die Verbraucher:innen bis zum Vertragsablauf im Jahr 2032 noch mit Prämien in Höhe von rund 40.000 EUR rechnen durften. Für die Vertragsauflösung hatte die Sparkasse Bodensee in einem Schreiben vom Dezember 2019 rund 5.500 Euro und in einem Schreiben vom Juni 2020 rund 4.700 Euro angeboten.

Betroffene können auf Zinsnachzahlung hoffen

Kundinnen und Kunden von „Prämiensparen flexibel“-Verträgen haben nach Auffassung der Verbraucherzentrale außerdem Anspruch auf Neuabrechnung und Zinsnachzahlung, wenn die Sparkasse fehlerhafte Zinsanpassungsklauseln in ihren Verträgen verwendet hat. „In den überprüften Fällen der Sparkasse Bodensee haben wir Nachzahlungsansprüche über mehrere hundert Euro berechnet.“, so Nauhauser. Demnach hat die Sparkasse seit 2013 den Sparzins unangemessen stark gesenkt und Sparern so einen erheblichen Teil ihrer Zinsen vorenthalten. Die Verbraucherzentrale unterstützt Betroffene mit Informationen, Musterbriefen und einem Berechnungsangebot.

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