Mittwoch, 24. März 2021

SdK informiert zu Greensill

Vom Moratorium über die Greensill Bank AG betroffene SdK-Mitglieder können sich für einen kostenlosen Newsletter registrieren, in dem die SdK über das laufende Verfahren informiert.

Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 2.3.2021 einen Sonderbeauftragten in die Bremer Greensill Bank AG entsandt hat, wurde am 3.3.2021 ein Moratorium verhängt. Damit sind die Konten von Greensill eingefroren, Ein- und Auszahlungen sind nicht mehr möglich. Am 16. März wurde gegen die Greensill Bank AG auf Antrag der BaFin das Insolvenzverfahren eröffnet. 

Die Greensill Bank AG hatte in den zurückliegenden Jahren auf Portalen wie „Weltsparen“ und „Zinspilot“ mit hohen Zinsversprechen für Tages- und Festgeldanlagen um die Gelder deutscher Sparer geworben. Nach unserem Kenntnisstand wurden so über 1 Mrd. Euro bei deutschen Privatanlegern eingesammelt. 

Sollte Greensill den Verpflichtungen gegenüber den Kunden nicht mehr nachkommen können, müsste der Entschädigungsfall erklärt werden. Die Einlagen der Sparer sind europaweit gesetzlich bis zu 100.000 Euro geschützt. Zudem ist Greensill Mitglied im deutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), der pro Kunde auch hohe zweistellige Millionenbeträge absichert. Bis ein Anleger jedoch seine Einlagen im Insolvenzfall ersetzt bekommt, sind erfahrungsgemäß zahlreiche Anträge und viel Geduld erforderlich. 

Unter www.sdk.org/greensill können sich betroffene SdK Mitglieder für einen kostenlosen Newsletter registrieren, in dem über das laufende Verfahren berichtet wird.

Quelle: SdK

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