Donnerstag, 20. Dezember 2018

SdK ruft Inhaber von Anleihen der HSH Nordbank zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung auf

Durch Anweisung der Banque de Luxemburg sollen Vermögenswerte der Anleiheinhaber gesichert werden

Die Halter der von der HSH Nordbank AG (via Banque de Luxembourg) emittierten Anleihen (SPHERE Securities ISIN XS0221141400; WKN A0EY63) wurden mit Convening Notice vom 07.11.2018 darüber informiert, dass am 29.11.2018 eine Versammlung der Anleihegläubiger stattfindet. Die Versammlung wurde auf Antrag von einigen Haltern der SPHERE-Anleihen einberufen. In ihr soll die Banque der Luxembourg angewiesen werden, Rechte wegen unzulässiger Herabschreibung der SPHERE-Anleihen zugunsten der Anleihegläubiger gegen die HSH geltend zu machen.

Nach Informationen der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. wurde jedoch die Einberufungsbekanntmachung (“Convening Notice“) von einem Großteil der Depotbanken nicht an ihre Kunden weitergeleitet. Da die Convening Notice für die Wertpapierhalter nach Ansicht der SdK von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist, sehen wir uns veranlasst die Anleiheinhaber hierüber zu informieren.

Für eine erfolgreiche Anweisung der BdL müssen Vertreter von mindestens 50 % der ausgegebenen Anleihen für die beantragten Beschlüsse stimmen. Nur wenn drei der vier Beschlussvorlagen mit dem entsprechenden Quorum angenommen werden, können die monetären Interessen der Anleiheinhaber gewahrt bleiben.

Wenn Sie an der Abstimmung teilnehmen möchten, wozu wir den Anleihehaltern dringend raten, nehmen Sie bitte unter Bezugnahme auf die folgenden Event-Nummern Kontakt zu Ihrer Depotbank auf:

• Clearstream Event-Nr. 1279805/107254
• Euroclear Event-Nr. 3728189

Eine Abstimmung muss bis zum 27. November 2018 erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass nur die unter Ziffern 1-3 zur Abstimmung gestellten Punkte von den SPHERE-Haltern beantragt wurden. Der Antrag zu Ziffer 4 kommt von der Banque de Luxembourg.

Soweit möglich, hält es die SdK daher für sinnvoll, nur für die Anträge unter den Ziffern 1-3 zu stimmen. Vereinzelt ist eine unterschiedliche Abstimmung nicht möglich. In diesem Fall empfehlen wir, für alle 4 Anträge zu stimmen.

Für Rückfragen stehen wir betroffenen Anleiheinhaber gerne unter info@sdk.org oder 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 23. November 2018

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

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