Stuttgart, 13.06.2017 – Die Volksbank Reutlingen gab
über einen Preisaushang die Einführung von Negativzinsen für bestimmte Tages-
und Festgeldkonten bekannt. Die Verbraucherzentrale hält diese Negativzinsen
für rechtswidrig und hat mit einer Abmahnung rechtliche Schritte eingeleitet.
Mit der Einführung eines Negativzinses, u.a. für bestimmte
Tages- und Festgeldkonten von Privatkunden, hat die Volksbank Reutlingen jüngst
für Schlagzeilen gesorgt. Über den Preisaushang der Bank wurden Kunden darüber
informiert, dass künftig Zinsen für ihre Geldanlage auf bestimmten Tages- oder
Festgeldkonto fällig würden. Einer rechtlichen Prüfung durch die
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hielt die Einführung dieser Negativzinsen
jedoch nicht Stand. „Nach unserer Auffassung ist ein Negativzins für derartige
Vertragsmodelle für Privatkunden rechtswidrig“, erklärt Cornelia Tausch,
Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wir haben daher rechtliche
Schritte eingeleitet“. Die Verbraucherzentrale hat eine Abmahnung an die
Volksbank geschickt und fordert sie damit auf, das rechtswidrige Verhalten
einzustellen, künftig keine Negativzinsen für die betroffenen Tages- und
Festgeldkonten mehr zu erheben und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
abzugeben.
Ob die Negativzinsen tatsächlich erhoben oder nur bekannt
gegeben werden ist für die Bewertung und als Grundlage der Prüfung unerheblich:
Durch die Ankündigung im Preisaushang sind die Negativzinsen automatisch Vertragsbestandteil
bestehender und künftiger Verträge. „Für die rechtliche Bewertung zählen die
Vertragsinformationen, die uns vorliegen und die Verbrauchern zur Verfügung
gestellt werden. Behauptungen der Bank, dass das in der Praxis anders
gehandhabt wird, spielen keine Rolle“, so Tausch weiter.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
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