Donnerstag, 21. Mai 2015

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor AUSTRIA FINANZ SERVICE AG limited

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
 
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21. Mai 2015 teilt die FMA daher mit, dass
 
AUSTRIA FINANZ SERVICE AG limited
mit angeblichem Sitz in
Parkring 10
1010 Wien
sowie
Liebenberggasse 7
1010 Wien
sowie
20-22 Wenlock Road
London
N1 7GU
 
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Vermittlung des Kreditgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 18 lit. b BWG iVm § 1 Abs 1 Z 3 BWG) nicht gestattet.
 
Quelle: FMA

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