Montag, 5. Mai 2014

BaFin ordnet gegenüber der Direkt-Wert GmbH die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Direkt-Wert GmbH, Freiburg, mit Bescheid vom 26. März 2014 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben.

Die Direkt-Wert GmbH bot dem Publikum den Kauf bestehender Forderungen aus Kapital-Lebensversicherungsverträgen gegen das Versprechen an, Geldzahlungen über mehrere Jahre zu leisten. Außerdem bot das Unternehmen „nachrangige partiarische Darlehensverträge“ an.

Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den vertragsgegenständlichen Vermögensanlagen sowie der Entgegennahme des Darlehenskapitals betreibt die Direkt-Wert GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Die Verfügung ist bestandskräftig.

Quelle: BaFin

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