Mittwoch, 9. April 2014

RENA GmbH stellt Antrag auf Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung – SdK vertritt Anleiheinhaber

Pressemitteilung der SdK

Die Rena GmbH hat am 26. März 2014 einen Insolvenzantrag bei dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen eingereicht. Dies ließ Sie in einer Mitteilung vom gleichen Tage verlauten.

Mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde zugleich auch eine Eigenverwaltung beantragt. Während in dem klassischen Insolvenzverfahren, die Geschäftsführung weitgehend ihre Entscheidungsbefugnisse an den Insolvenzverwalter verliert, ermöglicht das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung Unternehmen ihre Geschäfte relativ eigenverantwortlich weiter zu führen. Dem Unternehmen wird hierbei ein Sachverwalter beigestellt, welcher die Geschäfte überwacht. Mit der Eigenverwaltung soll die besondere Expertise des Schuldners in seinem jeweiligen Geschäftsbereich genutzt werden und so eine Sanierung beziehungsweise Befriedigung der Schuldner erleichtert werden.

Hintergrund des Insolvenzantrags ist ein seit längerem laufender Sanierungsprozess. Nach Aussage des Unternehmens, sei es in den vergangen Tagen überraschend zu einem Scheitern der mit den Finanzierungspartnern besprochenen Finanzierungslösung gekommen. Grund seien Mithaftungsfragen für Verbindlichkeiten der seit 19. Februar 2014 insolventen Tochtergesellschaft SH+E.

Zur Unterstützung der Restrukturierung hat sich die Gesellschaft, in Abstimmung mit den Gläubigern, den auf Sanierungen spezialisierten Rechtsanwalt Thomas Oberle als Sanierungsvorstand (CRO) ins Haus geholt. Dieser soll nun insbesondere für die Eigenverwaltung und die Kommunikation zwischen dem Unternehmen und seinen Gläubigern zuständig sein.

Für die Anleihegläubiger heißt es nun vorerst abzuwarten. Anmeldungen von Forderungen zur Insolvenztabelle sind erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich. Das Insolvenzgericht prüft jetzt den Insolvenzantrag und wird über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entscheiden. In der Regel dauert es drei Monate, bis es zu einer Entscheidung über die endgültige Insolvenzeröffnung kommt. Diese vorausgesetzt, wird eine Versammlung der Anleihegläubiger einberufen werden, auf der über das weitere Vorgehen abgestimmt werden wird. Hier kann auch ein gemeinsamer Vertreter für alle Anleihegläubiger gewählt werden, der im weiteren Verfahren die Interessen aller Anleiheinhaber vertritt.

Erfahrungsgemäß ist zu erwarten, dass die Anleger zu finanziellen Zugeständnissen, wie etwa Zinsverzicht oder teilweiser Verzicht auf Rückzahlung, aufgefordert werden, um eine Sanierung der Gesellschaft zu ermöglichen. Für die Anleger ist es daher nun wichtig, sich möglichst frühzeitig zu organisieren um somit vereint ihre Interessen im Insolvenzverfahren vertreten zu können. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wird die Anleger hierbei unterstützen und bietet an, diese auf einer möglichen Gläubigerversammlung zu vertreten.

Betroffene Anleger können sich unter http://www.sdk.org/rena.php für einen kostenlosen Newsletter der SdK registrieren. Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder Tel. 089 / 20208460 an die SdK wenden.
 
München, den 27. März 2014

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Anleihen der Rena GmbH!

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