Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. wird den Beschlussfassungen nicht zustimmen. Zwar erscheint eine Verlängerung der Anleihelaufzeit generell als eine im Vergleich zu einer Insolvenz der Gesellschaft akzeptable Maßnahme. Jedoch hat die Gesellschaft letztmalig für das Geschäftsjahr 2018/2019 einen geprüften und testierten Jahresabschluss veröffentlicht. Seither wurde kein geprüfter und testierter Jahresabschluss von der Emittentin mehr veröffentlicht. Laut Angaben der Gesellschaft ist der Hintergrund dafür, dass sich die Gesellschaft und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RWT Crowe bezüglich diverser Bilanzpositionen und deren Bewertung in den Geschäftsjahren 2019/2020 und 2020/2021 nicht einigen konnten. Für die Geschäftsjahre 2021/2022 und 2022/2023 hat die Gesellschaft die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Grant Thornton mit der Prüfung beauftragt und beide Prüfungsgesellschaften gebeten, einen Konsens für die Vorjahre zu finden. Somit liegen seit der Emission der Anleihe keinerlei geprüfte Jahresabschlüsse mehr vor. Die von der Gesellschaft im Zuge der Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung veröffentlichten vorläufigen und ungeprüften Zahlen nach HGB weisen aus Sicht der SdK zahlreiche Auffälligkeiten auf. So sind die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände von 8,1 Mio. Euro zum Ende des Geschäftsjahres 2020/21 auf 12,7 Mio. Euro zum Ende des Geschäftsjahres 2022/23 angestiegen. Auch die bilanzierten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe verzeichneten in den zurückliegenden drei Jahren einen Anstieg von 4,8 Mio. Euro auf 10,2 Mio. Euro. Vor dem Hintergrund der Uneinigkeit mit dem Abschlussprüfer über die Werthaltigkeit nicht näher benannter Bilanzpositionen ist es aus Sicht der SdK nicht hinnehmbar, ins Blaue hinein eine Zustimmung zu erteilen ohne zuvor nähere Informationen sowohl über den Stand der Abschlussprüfungen für die Jahresabschlüsse ab 2019/20 als auch über die von der Auffassung der Gesellschaft abweichenden Ansichten des Wirtschaftsprüfers RWT Crowe zu erhalten. Eine Zustimmung zur Laufzeitverlängerung würde nach Einschätzung der SdK im schlimmsten Fall dazu führen, dass sich der den Anleiheinhabern zustehende Vermögensanteil der Gesellschaft weiterhin schmälert und eventuell vorhandene Anfechtungsansprüche verjähren. Ferner kommt aus Sicht der SdK die Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung viel zu spät.
Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern daher, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/huberautomotive für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 19.03.2024
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Huber Automotive AG!
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Huber Automotive AG!
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E-Mail: info@sdk.org
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