Marktbeobachtung: Zinsänderung in langfristigen Sparverträgen
Stuttgart, 31.07.2019 – Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat langfristige Sparverträge von Banken und Sparkassen überprüft. Verbraucher haben in den nachberechneten Fällen nach Auffassung der Verbraucherzentrale durchschnittlich 2.092 Euro zu wenig Zinsen erhalten.
„Trotz klarer Vorgaben des Bundesgerichtshofs an die Transparenz von Zinsänderungsklauseln in langfristigen Sparverträgen haben wir bei 31 Instituten nach unserer Auffassung unzulässige Klauseln in den Verträgen gefunden“, sagt Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Experten der Verbraucherzentrale haben die ihnen vorgelegten Sparverträge daraufhin nachgerechnet. Das Ergebnis: In 43 Fällen hatten die Institute insgesamt 89.970 Euro zu wenig Zinsen gezahlt, im Einzelfall durchschnittlich 2.092 Euro. „Im Mittel haben die Sparer nach unserer Berechnung nur die Hälfte der Zinsen erhalten, die ihnen bei Anwendung der BGH Rechtsprechung zustünden“, so Nauhauser. „Unsere Untersuchung macht deutlich, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt und dass Sparer um einen erheblichen Teil ihrer Zinsen gebracht werden.“ Daneben kritisiert die Verbraucherzentrale auch den Umgang der Institute mit fehlerhaften Klauseln. Teilweise sollen diese einseitig durch neue ersetzt werden, die noch dazu zum Teil weiterhin intransparent sind.
Rechtliche Schritte eingeleitet
In einigen Fällen hat die Verbraucherzentrale bereits erfolgreich rechtliche Schritte eingeleitet. So beispielsweise gegen die Frankfurter Sparkasse und die Sparkasse Lörrach-Rheinfelden, die beide ebenso eine Unterlassungserklärung abgegeben haben wie zuletzt die abgemahnte Raiffeisenbank Südhardt am 16. Juli 2019. Mit zwei Klagen gegen die Kreissparkassen Kaiserslautern und einer Klage gegen die Kreissparkasse Tübingen geht die Verbraucherzentrale auch gegen rechtswidrige Zinsänderungen bei Riester-Banksparplänen vor.
Informationen für Verbraucher
Ausführliche Informationen darüber, welche Institute und Verträge betroffen sind und wie die Institute auf Nachzahlungsforderungen ihrer Kunden reagieren, sind in der Marktbeobachtung „Zinsänderung in Sparverträgen“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und auf der Internetseite www.vz-bw.de/node/22232 zu finden.
Betroffene Verbraucher können den kostenlosen Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden oder sich an die Beratung wenden.
Hintergrund
Die Verbraucherzentrale hat Zinsänderungsklauseln und die darauf beruhende Zinsberechnung der Kreditinstitute bei bestimmten langfristigen Sparverträgen überprüft. Bei diesen Sparverträgen zahlen Verbraucher meist eine regelmäßige monatliche Sparrate ein. Die Anbieter vereinbarten mit ihren Kunden einen variablen Zinssatz und ein Zinsbonus oder eine mit der Laufzeit steigende Prämie und boten die Verträge als langfristige Sparverträge unter diversen unterschiedlichen Bezeichnungen an. Mit den allgemein sinkenden Zinsen kürzten die Institute auch den variablen Zinssatz und beriefen sich dabei auf entsprechende Vertragsklauseln, die sie dazu berechtigen sollen. Doch diese sogenannten Zinsanpassungsklauseln sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale in vielen Fällen rechtswidrig. Beruht die Zinsänderung auf unzulässigen Klauseln, besteht die Gefahr, dass die Bank die Zinsen zum Nachteil der Sparer unangemessen reduziert hat. Dann sind die Zinsen auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs neu zu berechnen.
Stuttgart, 31.07.2019 – Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat langfristige Sparverträge von Banken und Sparkassen überprüft. Verbraucher haben in den nachberechneten Fällen nach Auffassung der Verbraucherzentrale durchschnittlich 2.092 Euro zu wenig Zinsen erhalten.
„Trotz klarer Vorgaben des Bundesgerichtshofs an die Transparenz von Zinsänderungsklauseln in langfristigen Sparverträgen haben wir bei 31 Instituten nach unserer Auffassung unzulässige Klauseln in den Verträgen gefunden“, sagt Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Experten der Verbraucherzentrale haben die ihnen vorgelegten Sparverträge daraufhin nachgerechnet. Das Ergebnis: In 43 Fällen hatten die Institute insgesamt 89.970 Euro zu wenig Zinsen gezahlt, im Einzelfall durchschnittlich 2.092 Euro. „Im Mittel haben die Sparer nach unserer Berechnung nur die Hälfte der Zinsen erhalten, die ihnen bei Anwendung der BGH Rechtsprechung zustünden“, so Nauhauser. „Unsere Untersuchung macht deutlich, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt und dass Sparer um einen erheblichen Teil ihrer Zinsen gebracht werden.“ Daneben kritisiert die Verbraucherzentrale auch den Umgang der Institute mit fehlerhaften Klauseln. Teilweise sollen diese einseitig durch neue ersetzt werden, die noch dazu zum Teil weiterhin intransparent sind.
Rechtliche Schritte eingeleitet
In einigen Fällen hat die Verbraucherzentrale bereits erfolgreich rechtliche Schritte eingeleitet. So beispielsweise gegen die Frankfurter Sparkasse und die Sparkasse Lörrach-Rheinfelden, die beide ebenso eine Unterlassungserklärung abgegeben haben wie zuletzt die abgemahnte Raiffeisenbank Südhardt am 16. Juli 2019. Mit zwei Klagen gegen die Kreissparkassen Kaiserslautern und einer Klage gegen die Kreissparkasse Tübingen geht die Verbraucherzentrale auch gegen rechtswidrige Zinsänderungen bei Riester-Banksparplänen vor.
Informationen für Verbraucher
Ausführliche Informationen darüber, welche Institute und Verträge betroffen sind und wie die Institute auf Nachzahlungsforderungen ihrer Kunden reagieren, sind in der Marktbeobachtung „Zinsänderung in Sparverträgen“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und auf der Internetseite www.vz-bw.de/node/22232 zu finden.
Betroffene Verbraucher können den kostenlosen Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden oder sich an die Beratung wenden.
Hintergrund
Die Verbraucherzentrale hat Zinsänderungsklauseln und die darauf beruhende Zinsberechnung der Kreditinstitute bei bestimmten langfristigen Sparverträgen überprüft. Bei diesen Sparverträgen zahlen Verbraucher meist eine regelmäßige monatliche Sparrate ein. Die Anbieter vereinbarten mit ihren Kunden einen variablen Zinssatz und ein Zinsbonus oder eine mit der Laufzeit steigende Prämie und boten die Verträge als langfristige Sparverträge unter diversen unterschiedlichen Bezeichnungen an. Mit den allgemein sinkenden Zinsen kürzten die Institute auch den variablen Zinssatz und beriefen sich dabei auf entsprechende Vertragsklauseln, die sie dazu berechtigen sollen. Doch diese sogenannten Zinsanpassungsklauseln sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale in vielen Fällen rechtswidrig. Beruht die Zinsänderung auf unzulässigen Klauseln, besteht die Gefahr, dass die Bank die Zinsen zum Nachteil der Sparer unangemessen reduziert hat. Dann sind die Zinsen auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs neu zu berechnen.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen