Pressemitteilung von Transparency International
Berlin, 19.10.2018 – Der Rat der Europäischen Union hat am 11. Oktober 2018 eine neue Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche angenommen, die am 12. September 2018 bereits im Europäischen Parlament gebilligt wurde. Die Richtlinie soll die Definition von Straftatbeständen vereinheitlichen, europaweite Mindeststandards bei Sanktionen setzen, juristische Personen stärker in die Verantwortung ziehen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der zuständigen Behörden weiter verstärken.
„Gut, dass die EU im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter vorangeht. Jetzt geht es darum, die Geldwäsche-Richtlinien in allen Mitgliedsstaaten zügig und konsequent umzusetzen“, so Reiner Hüper, Leiter der Arbeitsgruppe Strafrecht von Transparency Deutschland.
„Hervorzuheben ist, dass die neue Richtlinie auch darauf abzielt, für bestimmte Geldwäsche-Tätigkeiten juristische Personen zur Verantwortung zu ziehen. Dies soll beispielsweise durch den Ausschluss von öffentlichen Mitteln, die Unterstellung unter richterliche Aufsicht oder gerichtlich angeordnete Auflösungen erfolgen.“
Grenzüberschreitende justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit weiter stärken
„Geldwäsche macht nicht an nationalen Grenzen halt. Im Gegenteil: Es ist ein internationales Phänomen. Daher begrüßen wir, dass die EU die grenzüberschreitende justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit durch präzisere Vorschriften und Absprachen noch weiter verstärken will“, so Marina Popzov, Leiterin der Arbeitsgruppe Finanzwesen von Transparency Deutschland.
Hintergrund
Die neue Richtlinie ergänzt die im Mai 2018 verabschiedete Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und soll innerhalb 24 Monaten national umgesetzt werden. Ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen Korruption war die Einigung auf die fünfte Antigeldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union im Dezember 2017.
Zu Transparency Deutschland
Berlin, 19.10.2018 – Der Rat der Europäischen Union hat am 11. Oktober 2018 eine neue Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche angenommen, die am 12. September 2018 bereits im Europäischen Parlament gebilligt wurde. Die Richtlinie soll die Definition von Straftatbeständen vereinheitlichen, europaweite Mindeststandards bei Sanktionen setzen, juristische Personen stärker in die Verantwortung ziehen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der zuständigen Behörden weiter verstärken.
„Gut, dass die EU im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter vorangeht. Jetzt geht es darum, die Geldwäsche-Richtlinien in allen Mitgliedsstaaten zügig und konsequent umzusetzen“, so Reiner Hüper, Leiter der Arbeitsgruppe Strafrecht von Transparency Deutschland.
„Hervorzuheben ist, dass die neue Richtlinie auch darauf abzielt, für bestimmte Geldwäsche-Tätigkeiten juristische Personen zur Verantwortung zu ziehen. Dies soll beispielsweise durch den Ausschluss von öffentlichen Mitteln, die Unterstellung unter richterliche Aufsicht oder gerichtlich angeordnete Auflösungen erfolgen.“
Grenzüberschreitende justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit weiter stärken
„Geldwäsche macht nicht an nationalen Grenzen halt. Im Gegenteil: Es ist ein internationales Phänomen. Daher begrüßen wir, dass die EU die grenzüberschreitende justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit durch präzisere Vorschriften und Absprachen noch weiter verstärken will“, so Marina Popzov, Leiterin der Arbeitsgruppe Finanzwesen von Transparency Deutschland.
Hintergrund
Die neue Richtlinie ergänzt die im Mai 2018 verabschiedete Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und soll innerhalb 24 Monaten national umgesetzt werden. Ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen Korruption war die Einigung auf die fünfte Antigeldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union im Dezember 2017.
Zu Transparency Deutschland
Transparency International Deutschland e.V. arbeitet deutschlandweit an einer effektiven und nachhaltigen Bekämpfung und Eindämmung der Korruption.
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