Das Amtsgericht Itzehoe ist einem Antrag von Klaus Nieding, Vizepräsident der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), gefolgt und hat damit die Träume des ehemaligen Prokon-Geschäftsführers Carsten Rodbertus beendet, wieder die Macht bei dem insolventen Windkraftanlagenbetreiber zu übernehmen. „Wir sind froh, dass das Gericht unserem Antrag gefolgt ist“, kommentiert Nieding, der im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit Prokon-Gläubiger vertritt, die Entscheidung.
Rodbertus hatte in einer groß angelegten Kampagne die rund 75.000 Genussscheininhaber dazu bringen wollen, seinen Vertrauten Alfons Sattler mit der Vertretung ihrer Interessen zu bevollmächtigen. Nieding hatte beantragt, Sattler wegen einer offensichtlichen Interessenkollision von der Vertretung von Gläubigern auszuschließen.
„Die Herrn Sattler erteilten Vollmachten sind rechtswidrig und werden deshalb in der Gläubigerversammlung nicht berücksichtigt“, erläutert Nieding.
Hintergrund:Carsten Rodbertus ist als ehemaliger Geschäftsführer der Schuldnerin als Bevollmächtigter zur Vertretung von Gläubigern im Insolvenzverfahren ausgeschlossen. Er ist bereits gesetzlicher Vertreter einer Partei. Entsprechendes gilt für einen von ihm vorgeschobenen Strohmann. Die Interessenkollision ergibt sich daraus, dass der bestellte Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin bereits öffentlich mitgeteilt hat, dass er Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin wegen Pflichtverletzungen prüfe. Die von dem Geschäftsführer zu verantwortenden Schäden könnten in hunderten Millionen Euro zu messen sein. Rodbertus habe damit ein überragendes finanzielles Interesse daran, das Insolvenzverfahren selbst zu beherrschen.
Pressemitteilung der DSW vom 22. Juli 2014
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