Dienstag, 30. April 2013

BaFin untersagt Angebot der My Brunswick Plus AG für Aktien der Omiris AG

Bonn/Frankfurt a. M., 29. April 2013
 
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 25. April 2013 das Angebot der My Brunswick Plus AG, Braunschweig, für Aktien der Omiris AG, München, untersagt. Das Angebot hatte gegen das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) verstoßen. Sämtliche Rechtsgeschäfte, die auf Grundlage dieses Angebots abgeschlossen wurden, sind nichtig.
 
Die My Brunswick Plus AG hatte das Angebot am 18. April 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dabei hielt sie nicht das durch das WpÜG und die WpÜG-Angebotsverordnung vorgeschriebene Verfahren ein. Die BaFin untersagte daher die Übernahme. Die Untersagungsverfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Rechtsgeschäfte, die auf Grundlage eines untersagten Angebots abgeschlossen wurden, sind nichtig.
 
Derzeit gibt es auch sonst keine von der BaFin genehmigten Angebote zum Erwerb von Aktien der Omiris AG. Die Gesellschaft ist zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen.
 
Quelle: BaFin

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