Gemäß § 4 Abs. 7 BWG hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) das Recht, im Einzelfall per Kundmachung im Internet, im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs. 1 BWG) nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 8. August 2009 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit dem Anbieter:
United Opec Banks/Original Fine Mint
2603-588 Broughton Street
Vancouver BC
Canada
V6G 3E3
http://www.unitedopecbanks.org/
http://www.opecbankers.org/
http://www.opecfunds.com/
http://www.britishmint.com/
http://www.lloydsfunds.com/
http://www.britishpetro.com/
finance@unitedopecbanks.org
unitedopecbanks@petrodollar.com
dollar@petrodollar.com
british@britishpetro.com
lloyds@lloydsfunds.com
opec@opecfunds.com
Dieser Anbieter ist nicht berechtigt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Verbindung zwischen der United Opec Banks und der OPEC (Organization of the Petroleum Exporting Countries) besteht.
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