Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 31. August 2009 Herrn Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau (B & L Bernsau + Lautenbach Rechtsanwälte, Frankfurt am Main) mit der Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte des Herrn Wolfgang Frenzel, Düsseldorf, betraut.
Mit bestandskräftiger Verfügung vom 2. April 2009 hatte die BaFin angeordnet, dass Herr Frenzel das von ihm unerlaubt betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln hat (vgl. Bekanntmachung vom 6. Mai 2009).
Die BaFin hat einen Abwickler bestellt, weil Herr Frenzel seiner Abwicklungsverpflichtung bisher nicht nachgekommen ist. Der Abwickler verschafft sich gegenwärtig einen Überblick über Buchhaltung und Vermögenslage des Herrn Frenzel und prüft, ob Herr Frenzel seine Rückzahlungsverpflichtungen vollständig erfüllen kann.
Die Bestellung des Abwicklers ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: BaFin
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