Gemäß § 4 Abs. 7 BWG hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) das Recht, im Einzelfall per Kundmachung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme gewerblicher Abschlüsse von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (§ 1 Abs 1 Z 3 BWG) sowie zur gewerblichen Vermittlung des Kreditgeschäfts (§ 1 Abs 1 Z 18 lit b BWG) nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 29. August 2009 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und teilt mit, dass
Meridian Capital Enterprises Ltd.
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nicht berechtigt ist, in Österreich zu erbringen.
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