Mittwoch, 31. Juli 2024

One Square Advisory Services S.à.r.l.: Deutsche Lichtmiete AG – Sachstandsbericht gegen aktuellen Nachweis der Anleihegläubigerstellung verfügbar

Genf, 31. Juli 2024 – Die Insolvenzverwaltung der Deutsche Lichtmiete AG hat der One Square Advisory Services S.à.r.l. in ihrer Eigenschaft als gemeinsamer Vertreter der Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH) einen aktuellen Bericht über die Entwicklungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete AG zur Verfügung gestellt.

Anleihegläubiger können eine Kopie des Berichts des Verwalters gegen Nachweis der Gläubigerstellung durch Übersendung eines aktuellen (Online-)Depotauszuges (nicht älter als 10 Werktage) bei der One Square Advisory Services S.à.r.l. anfordern. Entsprechende Anfragen und Nachweis, sind per E-Mail zu richten an lichtmiete@onesquareadvisors.com oder per Fax an +49 89 15 98 98 22.

Bitte beachten Sie, dass der Bericht Informationen enthalten kann, deren Verwendung und/oder Offenlegung als Insiderinformation nach Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) oder aufgrund anderer anwendbarer Rechtsnormen reglementiert und/oder beschränkt sein kann. Die One Square Advisory Services S.à.r.l. wird nicht prüfen, ob der Bericht tatsächlich derlei Informationen enthält, oder (potenziell) solche Informationen unkenntlich machen.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete AG um ein nicht-öffentliches Verfahren handelt. Eine Weitergabe des Berichts oder seines Inhaltes ist daher nicht gestattet.

Dienstag, 30. Juli 2024

EQS Group AG: Hauptversammlung beschließt Squeeze-out

München – 30. Juli 2024

Nach Vollzug des öffentlichen Übernahmeangebots des Investors Thoma Bravo und dem erfolgten Delisting hat die ordentliche Hauptversammlung der EQS Group heute den aktienrechtlichen Squeeze-out beschlossen. Damit wurde auch die Übertragung der EQS-Aktien der Minderheitsaktionäre der EQS Group auf die Pineapple German Bidco GmbH beschlossen, eine von Thoma Bravo-Fonds kontrollierte Holding-Gesellschaft. Die Pineapple German Bidco GmbH ist mit einem Anteil von rund 98 % am Grundkapital der EQS Group die Hauptaktionärin der Gesellschaft.

Die Minderheitsaktionäre erhalten eine Barabfindung von 40,00 Euro pro EQS-Aktie. Der Handel der EQS-Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse wurde bereits am 6. Mai 2024 eingestellt.

„Wir bedanken uns bei den Aktionären für ihr Vertrauen in den 18 Jahren seit unserem Börsengang. Diese Zeit war für beide Seiten eine Erfolgsgeschichte. In den kommenden Jahren werden wir EQS wieder als privates Unternehmen führen, um mit Thoma Bravo als starkem Partner den nächsten Schritt unserer Wachstumsstrategie zu gehen“, sagt Achim Weick, Gründer und CEO der EQS Group.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Rahmen der Hauptversammlung, die bereits zum fünften Mal in Folge virtuell stattfand, wurde auch ein neuer fünfköpfiger Aufsichtsrat gewählt. Während die Mandate des Aufsichtsratsvorsitzenden Robert Wirth und von Stephan Ritter mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung endeten, legten die weiteren Mitglieder Catharina van Delden, Prof. Dr. Kerstin Lopatta und Laurenz Nienaber ihre Ämter zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung nieder.

Robert Wirth, bisheriger Aufsichtsratsvorsitzender der EQS Group: „Vielen Dank an meine Kolleginnen und Kollegen im Aufsichtsrat und an den Vorstand für die langjährige Zusammenarbeit, die von Vertrauen und freundschaftlichem Miteinander geprägt war. Wir werden der EQS immer verbunden bleiben. Den neuen Aufsichtsräten wünsche ich alles Gute für ihre neue Tätigkeit.“

Die Hauptversammlung wählte fünf neue Aufsichtsräte:

- Irina Hemmers, Partnerin bei Thoma Bravo, die auch die Nachfolge von Robert Wirth als Aufsichtsratsvorsitzende antritt.

- William Downing, Vice President bei Thoma Bravo, der auch die Nachfolge von Laurenz Nienaber als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender antritt.

- Zudem wurden David Tse, Vice President bei Thoma Bravo, Eugene Austin, Operating Partner bei Thoma Bravo und Anthony Palladino, Operating Partner bei Thoma Bravo, in den Aufsichtsrat gewählt.

„Die bisherigen Aufsichtsräte haben unsere Geschichte in den vergangenen Jahren maßgeblich mitgeschrieben und wertvolle Unterstützung geleistet. Dafür bedanken wir uns herzlich bei allen ausscheidenden Mitgliedern“, so Achim Weick. „Gleichzeitig freuen wir uns sehr auf die künftige Zusammenarbeit mit den neuen Aufsichtsräten und auf die noch engere Partnerschaft mit Thoma Bravo. Ihre umfassende Branchenexpertise hat sich bereits als äußerst wertvoll erwiesen, und wird uns helfen, unsere strategischen Ziele zu erreichen, weiter zu wachsen und die führende Compliance-Plattform in Europa zu etablieren. Wir sehen dieser neuen Etappe mit großer Zuversicht entgegen.“

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Endor AG: Endor AG stellt Insolvenzantrag

Corporate News

- Sanierung nach StaRUG gescheitert

- Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgesetzt

- Ergebnisoffener Prozess zur Übernahme des Unternehmens gestartet

- Ausländische Gesellschaften nicht von Insolvenz betroffen

Landshut, 30. Juli 2024 – Die Endor AG (WKN 549166 / ISIN: DE0005491666) hat heute beim Amtsgericht Landshut einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit gestellt. Von dem Antrag sind die ausländischen Gesellschaften der Endor AG nicht betroffen.

Der Versuch, die Endor AG nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -Restrukturierungsgesetz (StaRUG) zu sanieren, ist gescheitert. Grund dafür war der Antrag des früheren Vorstandsvorsitzenden und Mehrheitsaktionärs, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, um eine Sanierung nach dem StaRUG zu verhindern, ohne ein belastbares Alternativszenario vorzulegen.

Parallel dazu fanden in den vergangenen Wochen Verhandlungen mit dem Mehrheitsaktionär über eine finanzielle Sanierung unter Beteiligung aller Aktionäre statt. Diese Verhandlungen mussten jedoch aufgrund unrealistischer Forderungen ergebnislos abgebrochen werden.

Der strategische Investor CORSAIR hat daraufhin entschieden, keine weiteren Zahlungen aus der Brückenfinanzierung mehr zu leisten, da die fortlaufenden Störungen eine Sanierung nach dem StaRUG unmöglich machten. Auch die kreditgebenden Banken haben eine weitere Finanzierung auf Grund der Überschuldung abgelehnt.

Der Vorstand bedauert, dass die bereits weit fortgeschrittenen Verhandlungen mit dem strategischen Investor CORSAIR nicht abgeschlossen werden konnten. Nun wird im Rahmen der Insolvenz ein weiterer ergebnisoffener Prozess zur Rettung des Unternehmens gestartet, mit dem Ziel, das Unternehmen zu sanieren sowie den Standort Landshut und die Arbeitsplätze zu sichern.

Der Vorstand ist zuversichtlich, dass das Unternehmen im Zuge des Insolvenzverfahrens von einem Investor übernommen werden wird, zugleich geht der Vorstand davon aus, dass CORSAIR weiter an einer Übernahme der Endor AG interessiert ist.

Während des Insolvenzverfahrens wird die Endor AG den Geschäftsbetrieb unverändert aufrechterhalten: Der Verkauf und der Garantie- und Reparaturservice werden uneingeschränkt fortgeführt, und Kunden erhalten weiterhin Treiber- und Software-Updates.

Andres Ruff, CEO von Endor, sagte: „Wir bedanken uns für das Vertrauen und die Unterstützung unserer Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner in den vergangenen Monaten. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werden wir die Restrukturierung fortsetzen und mit Hochdruck an der Sanierung des Unternehmens arbeiten. Wir sind zuversichtlich, gestärkt aus dieser Situation hervorzugehen und auf einen nachhaltigen, profitablen Wachstumspfad zurückzukehren.“

Der Vorstand sieht die Gründe für die massive Unternehmenskrise in zahlreichen falschen Managemententscheidungen in den vergangenen Jahren. Beispiele sind der überdimensionierte Neubau der Firmenzentrale, falsch kalkulierte Chip- und Warenbestellungen, die zu hohen Abschreibungsbedarfen führten sowie millionenschwere Versäumnisse bei Prozess- und Systemeinführungen.

Insbesondere in der Wachstumsphase nach 2020 stieg die Bankenverschuldung der Endor AG auf 70 Mio. Euro. Hinzu kommen hohe, aufgelaufene Schulden bei Lieferanten und anderen Geschäftspartnern sowie der notwendig gewordene Überbrückungskredit von CORSAIR. Die Verbindlichkeiten sind dadurch inzwischen im Konzern auf mehr als 95 Mio. Euro gewachsen. Das führte, angesichts eines Jahresumsatzes von rund 100 Mio. Euro, zur Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit.

HPI AG: Abstimmung ohne Versammlung über Umwandlung der Wandelschuldverschreibungen 2011/2024 in Aktien der Gesellschaft erreicht Quorum nicht – Einberufung von Gläubigerversammlung in Präsenz folgt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 30. Juli 2024 – Die HPI AG (die „Gesellschaft“) hat in der bis gestern möglichen Abstimmung ohne Versammlung zur Umwandlung ihrer bestehenden Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (die „HPI-Anleihe“ / ISIN DE000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z) in Aktien der Gesellschaft nicht das notwendige Quorum erreicht. Die Gesellschaft wird daher kurzfristig zu einer Gläubigerversammlung in Präsenz einladen. Die Einladung wird im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft unter www.hpi-ag.com veröffentlicht.

Mittwoch, 24. Juli 2024

HPI AG: One Square Advisory Services S.à.r.l: Abstimmung ohne Versammlung der HPI AG – Empfehlung des gemeinsamen Vertreters

Corporate News

Genf, 24. Juli 2024

Die HPI AG, München, hat die Anleihegläubiger der 5 % Wandelschuldverschreibung 2011 2024 ISIN DE 000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z zu einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß §18 Schuldverschreibungsgesetz eingeladen. Die Abstimmung beginnt am 26. Juli 2024 um 0:00 Uhr und endet am 29. Juli 2024 um 0:00 Uhr.

Die HPI AG schlägt vor, ab dem 1. Juli 2024 auf Zinsen zu verzichten und den zum 30. Juni 2024 ausstehenden Valuta Betrag in Höhe von Euro 764.822,52 mit Wirkung für sämtliche Anleihegläubiger der Wandelanleihe nach Maßgabe von §7 der Anleihebedingungen in voll eingezahlte, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Anleiheschuldnerin mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, zu wandeln.

Als gemeinsamer Vertreter haben wir die Gesellschaft aufgefordert, statt einer Abstimmung ohne Versammlung eine Präsenzversammlung durchzuführen. Damit sollte den Anleihegläubigern Gelegenheit gegeben werden, Fragen an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und sich direkt über die Logik der Beschlussvorschläge der Anleiheschuldnerin zu informieren. Leider ist die Gesellschaft unserer Bitte nicht gefolgt und führt stattdessen eine Abstimmung ohne Versammlung durch.

Um die Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen einschätzen zu können, haben wir Informationen zu den Geschäftsjahren 2022, 2023, 1HJ 2024 der HPI AG sowie der 3KV GmbH angefordert und die nicht testierten Jahresabschlüsse erhalten. Die Gesellschaft teilt ergänzend dazu mit, dass sich

• der Jahresabschluss der HPI AG 2022 aufgrund einer (nun beigelegten) Klage gegen die
Abschlüsse 2019-2021 verzögert hat und voraussichtlich im August 2024 fertiggestellt wird und

• dieser aufgrund der unklaren Situation bezüglich der Verbindlichkeiten, wie in 2021, einen Versagungsvermerk enthalten wird und,

• dass, schwerwiegende Probleme bei der Tochtergesellschaft 3KV GmbH mit dem
Hauptlieferanten aufgrund von Verbindlichkeiten bestehen, die den Umsatz und die Profitabilität
der 3KV GmbH maßgeblich beeinflussen werden.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass nach unserer Einschätzung sowohl die HPI AG als auch die 3KV GmbH bilanziell überschuldet sind. Ob es Rangrücktritte gibt, die diese Situation heilen würden, ist uns nicht bekannt.

Die Notwendigkeit der Wandlung der HPI AG Wandel-Anleihen in HPI AG Aktien wird mit der drohenden Insolvenz begründet. Weitere Begründungen liegen nicht vor, insbesondere wurde kein Business Plan vorgelegt. Eine Beurteilung, ob und mit welchen Maßnahmen die Gesellschaften wieder in die Gewinnzone geführt werden können, ist daher nicht möglich. Ebenfalls fehlt eine Berechnung einer hypothetischen Insolvenzquote als Vergleichsmaßstab für die vorgeschlagenen Beschlüsse.

Unsere Empfehlung an die Anleihegläubiger ist daher, an der ersten Gläubigerversammlung nicht teilzunehmen und die gesetzlich vorgeschriebene Präsenz in der zweiten Versammlung zu nutzen, um weitere, entscheidungsrelevante Informationen zu erhalten.

Kontakt
One Square Advisory Services S.à.r.l.
Rue de Lausanne 17
CH-1201 Genf
Fax +49-89-15 98 98-22
E-Mail: info@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com

Freitag, 19. Juli 2024

One Square Advisory Services S.à.r.l. : Anleihegläubigerinformation im Insolvenzverfahren der Deutsche Lichtmiete AG

Corporate News

Genf, 19. Juli 2024

Sehr geehrte Anleihegläubigerinnen,
sehr geehrte Anleihegläubiger,

in unserer Funktion als gemeinsamer Vertreter der Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH) der Deutschen Lichtmiete AG, möchten wir Sie gerne über den aktuellen Stand im Insolvenzverfahren der Deutsche Lichtmiete AG und über wesentliche Entwicklungen der gläubigergeführten Auffanglösung bei der NOVALUMEN informieren.

- Solvente Liquidation der NOVALUMEN – Weitere Strafanzeigen gegen Herrn Hahn und Herrn RA Dr. Schirp

- Verwertung der Installationen – Erlöse für die Direktinvestoren

- Kaufangebot der Light Now AG – Ablehnung durch den Gläubigerausschuss

- Liquidationserlöse

- Einberufungsverlangen zur Abwahl des gemeinsamen Vertreters angekündigt

Solvente Liquidation der NOVALUMEN GmbH – Weitere Strafanzeigen gegen Herrn Hahn und Herrn RA Dr. Schirp

Aufgrund andauernder persönlicher Angriffe, Verunglimpfungen und Drohungen durch Herrn Hahn, den ehemaligen Geschäftsführer der Deutschen Lichtmiete Gruppe und Gründer der Light Now AG, oder dem anwaltlichen Vertreter der Light Now AG, Herrn Rechtsanwalt Dr. Schirp, verbunden mit der wiederholten Verbreitung von Unwahrheiten hat der Geschäftsführer der NOVALUMEN GmbH, Maik Weber, sein Amt niedergelegt.

Die vorangehend beschriebenen Angriffe und Falschinformationen haben zu einer erheblichen Verunsicherung auf Kundenseite sowie unter den Mitarbeitern geführt. Zudem führt Herr Hahn einen Rechtstreit gegen die NOVALUMEN, mit dem er der NOVALUMEN untersagen lassen will, u.a. die Marken Deutsche Lichtmiete und DLM zu nutzen und damit den Neuabschluss von Miet- oder Kaufverträgen. Aus Sicht unserer Rechtsanwälte ist ein Berufen auf Markenrechte hinsichtlich solcher Leuchten, die sich in der Vermietung befinden und alternativ auch als Besicherung für die Anleiheemissionen vorsehen waren unzulässig bzw. rechtsmissbräuchlich.

Herr Hahn hatte die Rechte aus diesen Marken seinerzeit ohne erkennbare Gegenleistung seiner Frau abgetreten, die aus diesen Rechten von der Deutschen Lichtmiete Gruppe jährliche Lizenzgebühren in Höhe von ca. EUR 600.000 erhalten hatte. Diese Zahlungen waren Gegenstand einer Steuerprüfung und führten letztlich zu den Ermittlungen gegen Herrn Hahn u.a. wegen gemeinschaftlichem Betrug, zur Beschlagnahmung aller Vermögenswerte durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg und letztlich zur Insolvenz der Deutschen Lichtmiete.

Im Zuge dieser Ermittlungen wurde ebenfalls festgestellt, dass Herr Hahn bzw. die Deutsche Lichtmiete Gruppe Leuchten an sogenannte Direktinvestoren im Gesamtwert von ca. EUR 61,3 Mio. verkauft hatte. Allerdings waren bei weitem nicht alle verkauften Leuchten existent. Eine Bestandsaufnahme durch den Insolvenzverwalter hat ergeben, dass von 430.272 an Direktinvestoren und Anleger vermarkteten Leuchten gemäß den Ermittlungen der Insolvenzverwaltung nur 161.237 Leuchten produziert wurden.

Zudem liegen uns Vertragsdokumente zur Besicherung der Anleihen vor, aus denen hervorgeht, dass Herr Hahn Leuchten zur Sicherheit übereignet hat, die in den Warenwirtschaftssystemen nicht auffindbar sind, und damit die Auszahlung von Anleihegeldern veranlasst hat.

Seit Beginn des Insolvenzverfahrens führt Herr Hahn einen Feldzug gegen den Insolvenzverwalter, den gemeinsamen Vertreter und die NOVALUMEN. Dabei schreckt Herr Hahn auch vor mehr als fragwürdigen Methoden nicht zurück. So hat er sich beispielsweise in einem Telefonat mit dem VDE – Verband Deutscher Elektrotechniker Elektronik Informationstechnik e.V. als Mitarbeiter der NOVALUMEN und als Leiter des Qualitätsmanagements ausgegeben, um so an Informationen über den in Zusammenarbeit mit dem VDE laufenden Zertifizierungsprozess unserer Leuchten zu gelangen.

Leider ist dieser Feldzug nicht ohne Wirkung geblieben. Aktuelle Kunden wollen aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit (z.B. missbräuchliches Berufen auf Markenrechte, pauschal behauptetes Eigentum der Direktinvestoren) sowie der nicht endenden Angriffe von Herrn Hahn überwiegend keine weitere Geschäftsbeziehung mit der NOVALUMEN, die als Nachfolgeorganisation der Deutschen Lichtmiete gesehen wird.

Auch haben die nicht endenden, zum größten Teil verleumderischen Veröffentlichungen von Herrn Hahn oder RA Dr. Schirp neue Kunden abgeschreckt, die mit der ganzen Thematik nicht in Verbindung gebracht werden möchten. NOVALUMEN hat sich gegen die Angriffe gewehrt und u.a. jeweils zwei einstweilige Verfügung gegen Publikationen von Herrn Hahn sowie der Light Now AG erwirkt. Trotz inzwischen verhängtem und bis heute von der Light Now AG nicht bezahltem Ordnungsgeld konnte den verleumderischen und mit Un- und Halbwahrheiten gespickten Veröffentlichungen kein Riegel vorgeschoben werden.

Der Geschäftsbetrieb der NOVALUMEN hat darunter massiv gelitten und der vorgesehene Businessplan war nicht mehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit umzusetzen. Die NOVALUMEN hat diese Vorgänge den Staatsanwaltschaften in Oldenburg und Berlin zur Kenntnis gebracht und Strafanzeige gegen Herrn Hahn und Herrn Dr. Schirp u.a. wegen Verleumdung und übler Nachrede gestellt. Gegen RA Dr. Schirp wurde weiterhin Strafanzeige wegen versuchtem Prozessbetrug gestellt und auch die zuständige Rechtsanwaltskammer Berlin wurde über die Aktivitäten von RA Dr. Schirp in Kenntnis gesetzt.

In der Konsequenz erfolgte die Entscheidung zur „solventen“ Liquidation der NOVALUMEN GmbH in enger Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung und den Gläubigerausschüssen der Deutschen Lichtmiete Gesellschaften, die auch die Parteien des Kaufvertrages vom September 2022 waren.

Zu Liquidatoren wurden Peter Brauer vom Beratungshaus AMBG und Frank Günther benannt.

Die Liquidation wird laufend vom Insolvenzverwalter überwacht und soll bis Mitte 2025 abgeschlossen sein.

Verwertung der Installationen – Leuchten der Direktinvestoren

Eine wesentliche Aufgabe im Rahmen der Liquidation besteht in der Regelung der weiterhin bei der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH bestehenden Mietverträge. Wie oben schon beschrieben sind in einer Vielzahl von Mietverträgen auch Leuchten von Kapitalanlegern der Deutsche Lichtmiete, den sogenannten Direktinvestoren verbaut, welche nicht im Eigentum der NOVALUMEN stehen und nicht ohne deren Zustimmung oder den Austausch dieser Leuchten verwertet oder verkauft werden können.

Inzwischen hat die Light Now AG, deren Alleinvorstand Herr Hahn ist, nach eigenen Aussagen 90% Leuchten von Direktinvestoren erworben, dafür allerdings keinen Euro in bar bezahlt. Vielmehr wird den Direktinvestoren versprochen, dass sie aus den mit den Leuchten zu erzielenden Mieterträgen bezahlt werden und so angeblich eine Vollbefriedigung der Direktinvestoren erreicht werden sollen.

Die Leuchten der Direktinvestoren, die die Light Now AG erworben hat und die sich auf Lager befinden, sind in der EU aufgrund fehlender Zertifizierungen nicht einsetzbar. Wir gehen davon aus, dass die betroffenen Direktinvestoren darüber nicht informiert wurden. Miet- oder Verkaufserlöse sind im gegenwärtigen Zustand– zumindest in der EU – nicht zu erzielen. Die NOVALUMEN hat die Light Now AG daher aufgefordert, diese Lagerleuchten abzuholen, eine Antwort darauf ist seitens der Light Now AG nicht erfolgt. NOVALUMEN sieht für diese Leuchten keine Verwendung.

Die in Installationen befindlichen Leuchten hängen ausschließlich an von der NOVALUMEN erworbenem Zubehör. Sofern über diese Leuchten zwischen der NOVALUMEN und der Light Now AG keine Einigung erzielt werden kann, werden diese Leuchten deinstalliert und müssen von der Light Now AG abgeholt werden. Diese Leuchten haben in der Regel nur noch Schrottwert und müssen entsorgt werden. Damit ist ebenfalls kein nennenswerter Wert zu erwarten.

Für die betroffenen Mietverträge hat NOVALUMEN deshalb in enger Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung mehrere Szenarien und Angebote für die Mietkunden und die Direktinvestoren entwickelt, die eine rechtssichere Verwertung gewährleisten. Diese Verhandlungen mit den Direktinvestoren und den Kunden stehen unter einem gewissen Zeitdruck, da der Insolvenzverwalter voraussichtlich bis Oktober 2024 für sämtliche Endkundenverträge die „Nichterfüllung“ erklären wird.

Das betriebsnotwendige Zubehör, wie Deckenaufhängungen der Leuchten, Stromeinspeiser und weitere Komponenten, steht bei allen Anlagen im Eigentum von NOVALUMEN. Ohne dieses Zubehör können die Leuchten nicht genutzt werden. NOVALUMEN bietet daher allen Direktinvestoren eine gemeinsame Verwertung der Leuchten an und stellt dafür Verwertungsaufträge bereit. Scheitert eine gemeinsame Verständigung müssen die Leuchten der Direktinvestoren allerdings ausgetauscht werden.

Das wirtschaftlich sinnvollste Konzept wäre eine gemeinsame Verwertung der Installationen und verbauten Leuchten. Damit wäre ein einfacher und rechtssicherer Verkauf an die Endkunden ohne Betriebsunterbrechung und aufwändiges Austauschen der den Direktinvestoren gehörenden Leuchten möglich. Die NOVALUMEN hat Herrn Hahn bzw. der Light Now AG ein entsprechendes Angebot unterbreitet und vorgeschlagen, die Erlöse nach einem gemeinschaftlich zu definierenden Verteilungsschlüssel zuzuordnen. Damit könnte sowohl für die Direktinvestoren als auch für die Insolvenzmasse der höchste Wert generiert werden. Leider hat Herr Hahn als Vorstand der Light Now AG diesen Vorschlag abgelehnt, da er eine Fortführung seines bereits damals nicht profitabel gestalteten Geschäftsbetriebs bevorzugt.

Ein weiterer, wenngleich aufwändigerer Weg wäre die Aufteilung der bestehenden Verträge in Verträge, die entweder der NOVALUMEN oder der Light Now AG zuzurechnen wären. Auch bei diesem Ansatz könnte ein kostenintensiver Austausch von Leuchten der Direktinvestoren sowie eine Betriebsunterbrechung vermieden werden. Herr Hahn sieht diesen Vorschlag als Plan B, sofern das inzwischen von der Light Now AG vorgelegte Angebot zur Übernahme der NOVALUMEN vom Gläubigerausschuss abgelehnt werden sollte. Die NOVALUMEN hat bereits alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, eine solche Regelung zu verhandeln und zeitnah umzusetzen.

Die NOVALUMEN bietet daher allen Direktinvestoren eine gemeinschaftliche Verwertung der Installationen an. Dieses Angebot gilt auch für Direktinvestoren, die bereits mit der Light Now AG einen Kaufvertrag abgeschlossen haben und nunmehr erkennen mussten, dass ein Kaufpreis nicht oder jedenfalls nicht in der versprochenen Höhe zu erwarten ist. NOVALUMEN geht davon aus, dass ein Großteil der Verträge aktuell widerruflich ist, da aus der uns vorliegenden Vertragsdokumentation nicht ersichtlich ist, dass die zum größten Teil mit Verbrauchern geschlossenen Verträge der Light Now AG die Direktinvestoren über ihr gesetzlich zustehendes Verbraucherwiderrufsrecht belehrt haben. Damit sind die Verträge bis zu einem Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerruflich.

Entsprechende Verwertungsvereinbarungen liegen vor und werden den betroffenen Direktinvestoren auf Wunsch von der NOVALUMEN über direktinvestoren@nova-lumen.de direkt übermittelt.

Kaufangebot der Light Now AG

Die Light Now AG, eine 40-prozentige Beteiligung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG, hat angeboten, die Assets und das Personal der NOVALUMEN GmbH sofort zu übernehmen. Die Light Now hat angeboten, einen Kaufpreis in Höhe von EUR 14 Mio. sowie einen nicht näher definierten Besserungsschein zugunsten der Masse in Höhe von EUR 10 Mio. zu bezahlen. Zusätzlich soll auch das Produktions- und Lagergebäude in Hatten für EUR 5 Mio. übernommen oder angemietet werden.

Beide Kaufpreise sind jedoch nicht als Barkaufpreise zu verstehen, sondern müssten im Wege eines Verkäuferdarlehens von den Gläubigern vorfinanziert werden. Lediglich zum Ende 2024 soll EUR 1 Mio. als Barkaufpreis tatsächlich fließen.

Zu den Darlehenskonditionen hat Herr Hahn bzw. die Light Now folgendes kommuniziert:

- Laufzeit bis Ende 2030

- Verzinsung von 0%

- Regelmäßige monatliche Tilgung in Höhe von EUR 25.000 beginnend zu 31.1.2025

Damit würden der Insolvenzmasse Ende 2024 EUR 1 Mio. und bis Ende 2030 aus den Tilgungen weiter EUR 1,5 Mio. zufließen. Ein Finanzierungsnachweis wurde nicht vorgelegt. Herr Hahn ist allerdings bereit, eine persönliche Bürgschaft zu übernehmen.

Die restliche Tilgung soll aus den Jahresüberschüssen der Light Now AG geleistet werden. Ein konkreter Businessplan, aus dem sich eine Tragfähigkeit der angedachten Fortführung ergibt, wurde bis heute nicht vorgestellt. Inwieweit die Light Now AG aufgrund der gegenüber den Direktinvestoren eingegangenen Verpflichtungen überhaupt einen Überschuss erwirtschaften kann, ist mehr als fraglich. Neben der Auskehr von 80% der mit Leuchten von Direktinvestoren erzielten Mieten, hat sich die Light Now AG zur Vermietung der – aktuell nicht zertifizierten – Lagerleuchten sowie zur Produktion der nicht existenten Leuchten und anschließenden Vermietung dieser Leuchten verpflichtet.

Allein der erforderliche Zukauf von Material zur Produktion dieser Leuchten dürfte Investitionen in erheblicher Millionenhöhe erfordern. Auch die in Vermietungbringung der Lagerleuchten würde neben der zuvor erforderlichen Zertifizierung erhebliche Investitionen erfordern. Die Deutsche Lichtmiete Gruppe musste in der Vergangenheit teils in erhebliche Vorleistungen für u.a. Installationskosten gehen, die sich erst nach mehreren Jahren amortisiert hatten. Erst ab diesem Zeitpunkt konnte ein positiver Deckungskostenbeitrag erzielt werden, welcher sodann auch für die Lizenzzahlungen an die Ehefrau von Herrn Hahn verwendet werden musste. Woher die Light Now AG die Gelder für diese Investitionen aufbringen möchte, ist nicht bekannt.

Zudem sieht das Angebot eine Verrechnung angeblich bestehender Forderungen der Light Now AG gegen die Insolvenzmasse in Höhe von EUR 7,4 Mio. vor. Ob und in welcher Höhe aufrechenbare Forderungen bestehen, ist jedenfalls umstritten und Gegenstand weiterer Auseinandersetzungen zwischen der Light Now AG und der Insolvenzverwaltung.

Da Herr Hahn den Weg gewählt hatte, das Angebot mittels Pressemitteilungen zu übermitteln, ist es gestattet, die Kommentare aus Handelsblatt, Finance oder Diebewertung.de zu zitieren:

„Der potenzielle Käufer ist durchaus umstritten. Alexander Hahn hat die Lichtmiete 2008 gegründet und ist ehemaliger Geschäftsführer. Seit der Pleite im Jahr 2022 versucht er die Pläne von Insolvenzverwalter und der NOVALUMEN zu attackieren. So gründete er die Light Now AG. Mit dieser Firma tritt er an die Direktinvestoren heran, deren Leuchten die Lichtmiete an ihre Kunden vermietet hatte. Das Geschäftsmodell der ehemaligen Lichtmiete basiert auf dem Konzept „Light as a Service“, also Beleuchtungslösungen zur Miete. Laut Light Now vertritt das Unternehmen nunmehr etwa 90 Prozent der Forderungen der Direktanleger. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt gegen Hahn und drei weitere Führungskräfte wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betrugs. Die Staatsanwälte werfen den ehemaligen Lichtmiete-Verantwortlichen vor, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig gewesen sei und sie trotzdem weiter Geld eingeworben hätten. Ein Abschluss der Ermittlungen könne aber auch nach zweieinhalb Jahren „derzeit nicht prognostiziert werden“, zitiert das „Handelsblatt “ die Behörde. Hahn weise unterdessen alle Vorwürfe vehement zurück.“

Willkommen zur neuesten Folge von „Wie rette ich mein Unternehmen, nachdem ich es gegen die Wand gefahren habe?“! Heute präsentiert: Die OAB AG und ihre glorreiche Beteiligung Light Now AG – die Retter in strahlender Rüstung für die gescheiterte Novalumen GmbH!

Unser Held des Tages, Alexander Hahn, ehemaliger Lichtmiete-Chef und jetziger Vorstand der OAB AG und Light Now AG, bietet großzügig an, die Überreste seines ehemaligen Unternehmens für einen Schnäppchenpreis zu übernehmen. Wie selbstlos!

Aber Moment, war da nicht was mit einer Insolvenz und Betrugsvorwürfen? (Natürlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung weiterhin) Ach, Schnee von gestern! Jetzt geht es darum, die „Interessen der Direktanleger“ zu schützen – natürlich völlig uneigennützig.

Und was wäre eine gute Rettungsaktion ohne Schuldzuweisungen? Die böse Staatsanwaltschaft, der gierige Insolvenzverwalter, die unfähige Auffanggesellschaft – alle haben Dreck am Stecken, nur unser strahlender Held Alexander Hahn nicht!

Als Sahnehäubchen bietet er sogar seine persönliche Bürgschaft an. Wie beruhigend für die Anleger, die schon einmal ihr Geld verloren haben. Diesmal wird bestimmt alles anders!

Also, liebe Gläubiger, freut euch! Eure Rettung naht in Form eines zweistelligen Millionenbetrags – was davon bei euch ankommt, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Aber hey, besser als nichts, oder?

Tune in next week für die nächste spannende Folge von „Wie ich versuchte, mein gescheitertes Geschäftsmodell wiederzubeleben“!“


Die Gläubigerausschüsse der Deutschen Lichtmiete Gesellschaften, die Parteien des Kaufvertrags gewesen sind, haben am 16. Juli über dieses Angebot beraten und entschieden, das „Angebot“ abzulehnen.

Die NOVALUMEN bietet der Light Now AG und Herrn Hahn nach wie vor eine gemeinsame Verwertung der Installationen an. Ohne Zweifel wäre dies sowohl für die Anleihegläubiger als auch die Direktinvestoren die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.

Alternativ ist die NOVALUMEN offen für Angebote der Light Now AG, bestimmte Installationen gegen einen Barkaufpreis zu erwerben. Ebenfalls in Frage kommt eine Aufteilung der Installationen, damit eine separate Verwertung erfolgen kann.

Liquidationserlöse

Die NOVALUMEN-Liquidationserlöse fließen zunächst auf ein Treuhandkonto. Die Insolvenzverwaltung wird diese Erlöse nach Abzug der Verfahrenskosten an alle Gläubiger der betroffenen Insolvenzverfahren im Deutsche Lichtmiete-Komplex verteilen.

Einberufungsverlangen zur Abwahl des gemeinsamen Vertreters angekündigt

Die Light Now AG, Herr Hahn und Herr Dr. Schirp haben am 17. Juli angekündigt, Einberufungsverlangen für Anleihegläubigerversammlungen der von der Deutsche Lichtmiete AG emittierten Inhaberschuldverschreibungen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH) zu stellen. Sie fordern die Abwahl von One Square Advisory Services S.à.r.l. als gemeinsamen Vertreter und die Wahl eines neuen gemeinsamen Vertreters.

Wir begrüßen die Einberufung der Anleihegläubigerversammlungen, da dies die Gelegenheit bietet, die Gläubiger in diesem Kreis ausführlich über die Machenschaften sowie die seitens der Herren Hahn und Schirp verbreiteten Verleumdungen und Unwahrheiten zu informieren und aufzuklären.

Mittwoch, 17. Juli 2024

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der M Objekt Real Estate Holding (MOREH) zur Interessensbündelung auf

Die M Objekt Real Estate Holding („MOREH“) hat am 15.07.2024 bekannt gegeben, dass die zum 22.07.2024 fällige Tilgung auf die Unternehmensanleihe 2019/2024 der Gesellschaft (WKN: A2YNRD; ISIN: DE000A2YNRD5) nur teilweise in Höhe von 400,00 Euro je Teilschuldverschreibung erfolgen wird. Die Zinszahlung auf die Anleihe erfolge plangemäß in voller Höhe. Die Gesellschaft gehe davon aus, dass die fehlende Tilgungsleistung bis zum 22.01.2025 in einer oder mehreren Tranchen aufgeholt wird.

Die Mitteilung der Gesellschaft kommt aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) nicht überraschend. Die letzte Finanznachricht der Gesellschaft stammt von Juli 2019, als der Zeichnungsstart der Anleihe bekannt gegeben wurde. Der letzte veröffentlichte Jahresabschluss betrifft das Geschäftsjahr 2020, darin wurden die Verbindlichkeiten aus der Anleihe mit ca. 12 Mio. beziffert. Das genaue Platzierungsvolumen ist unbekannt.

Die Anleihe wird nach den Anleihebedingungen am 21.07.2024 fällig. Die Emittentin ist nach den Anleihebedingungen nicht befugt, durch einseitige Erklärung die Laufzeit der Anleihe zu verlängern. Dies wäre aus unserer Sicht nur möglich, wenn im Rahmen einer Anleihegläubigerversammlung ein entsprechender Beschluss nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) durch die Anleihegläubiger mit der entsprechend notwendigen Mehrheit gefasst werden würde. Zwar enthalten die Anleihebedingungen keine expliziten Regelungen, was bei einer Nichtzahlung bzw. Teilzahlung wie vorliegend passiert. Allerdings könnte unserer Einschätzung nach ein Kündigungsrecht bestehen mit der Folge, dass die Anleiheinhaber den gesamten ausstehenden Nominalwert (bzw. den Restnennwert nach Zahlung in Höhe von 600,00 Euro) zzgl. aufgelaufener Zinsen verlangen könnten. Da die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft unklar ist, könnte dies zu einer Insolvenz der Gesellschaft führen.

In einem „Investorenbrief“ hat die Gesellschaft mitgeteilt, dass der Treuhänder eine Stundung bis zum 22.01.2025 erklärt habe. Die Hintergründe sind unklar, zumal weder die Anleihebedingungen noch der Treuhandvertrag eine Stundungsoption vorsehen.

Die SdK rät daher den betroffenen Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können, organisiert die SdK eine Interessensgemeinschaft für die betroffenen Anleiheinhaber. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/moreh registrieren. Die SdK wird die dort registrierten Anleiheinhaber mittels Newsletter über die weiteren Entwicklungen informieren.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 17.07.2024

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der M Objekt Real Estate Holding!

Dienstag, 16. Juli 2024

ACCENTRO Real Estate AG informiert über geplante Stundung der im August fälligen Zinsen aus der Anleihe 2020/2026 sowie über den Stand der laufenden Verhandlungen mit Anleihegläubigern

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 16. Juli 2024 – Die ACCENTRO Real Estate AG (die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass die Verhandlungen über eine Restrukturierungslösung zur Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft mit einer Gruppe wesentlicher Anleihegläubiger der Anleihe 2020/2026 (ISIN DE000A254YS5 / WKN A254YS, „Anleihe 2020/2026“) und dem Anleihegläubiger der Anleihe 2021/2029 (ISIN DE000A3H3D51 / WKN A3H3D5, „Anleihe 2021/2029“) andauern. Um diese Verhandlungen nicht zu präjudizieren, beabsichtigt die Gesellschaft rein vorsorglich ein Verfahren zur Einholung der Zustimmung gemäß dem deutschen Schuldverschreibungsgesetz hinsichtlich einer Stundung der im August fälligen Zinsen aus der Anleihe 2020/2026 bis zum 13. Dezember 2024 einzuleiten. Aus demselben Grund wird die Gesellschaft parallel hierzu die Zustimmung hinsichtlich einer Stundung der im September fälligen Zinsen aus der Anleihe 2021/2029 bis zum 20. Dezember 2024 beim Gläubiger dieser Anleihe einholen unter der Maßgabe, dass die Zustimmung der Gläubiger der Anleihe 2020/2026 wie beantragt gewährt wird. Entsprechende Ankündigungen werden den Gläubigern der Anleihe 2020/2026 zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt.

Endor AG: Amtsgericht Landshut ermächtigt Aktionäre der Endor AG zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Landshut, 16. Juli 2024 – Die Endor AG (WKN 549166 / ISIN: DE0005491666) gibt bekannt, dass das Amtsgericht Landshut zwei Aktionäre der Endor AG ermächtigt hat, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Die gerichtliche Ermächtigung umfasst folgende Tagesordnungspunkte:

- Bericht des Vorstands über die aktuelle wirtschaftliche Lage der Endor AG sowie den Stand von Angeboten, Gesprächen, Verhandlungen und Vereinbarungen, betreffend die Restrukturierung/Beseitigung der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit der Endor AG

- Entzug des Vertrauens gegenüber den Vorstandsmitgliedern Andres Ruff, Matthias Kosch, Daniel Meyberg und Belma Nadarevic durch die Hauptversammlung

- Beschlussfassung über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 103 AktG

- Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat

- Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung des Verhaltens von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Endor AG

- Beschlussfassung über die Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Gewährung des Bezugsrechts an die Aktionäre.

Die antragstellenden Aktionäre beabsichtigen der Hauptversammlung der Gesellschaft nach Informationen des Vorstands, eine Bezugsrechtskapitalerhöhung um bis zu EUR 70 Mio. vorzuschlagen. Die neuen Aktien sollen nach Informationen des Vorstands zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 ausgegeben werden.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Aktionäre von der Ermächtigung Gebrauch machen und durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger die außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden.

Die Einberufung und Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung gefährdet nach Ansicht des Vorstands der Endor AG die Restrukturierung der Gesellschaft im Rahmen des laufenden Verfahrens nach dem Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetzes (StaRUG) mit dem Einstieg des Investors Corsair, weil insbesondere Wechsel im Aufsichtsrat oder Vorstand sowie Kapitalmaßnahmen dem Investor Corsair ein Recht zur Kündigung der Zwischenfinanzierung geben und/oder zur Beendigung der Restrukturierung gemäß dem mit Corsair vereinbarten Term Sheet berechtigen.

Scheitert das laufende StaRUG-Verfahren, sind auch die kreditgebenden Banken zur Kündigung der Standstillvereinbarungen berechtigt.

Die antragstellenden Aktionäre haben dem Vorstand nach wie vor kein belastbares Finanzierungskonzept vorgelegt. Der Vorstand geht nicht davon aus, dass die beabsichtigte Kapitalerhöhung der Gesellschaft rechtzeitig und in ausreichendem Umfang liquide Mittel zur Verfügung stellt.

Insbesondere liegen dem Vorstand keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass ausreichend Investoren zur Zeichnung der neuen Aktien gegen Leistung des Ausgabebetrags bereit sind. Selbst eine Zuführung von Eigenkapital in Höhe von EUR 70 Mio. genügt nach Ansicht des Vorstands derzeit nicht für eine nachhaltige Sanierung, weil mit diesem Betrag lediglich die Kredite gegenüber den finanzierenden Banken zurückgeführt werden können, nicht aber die Zwischenfinanzierung durch Corsair und auch der weitere Liquiditätsbedarf der Gesellschaft nicht abgedeckt wäre. Auch bei vollständiger Durchführung der Kapitalerhöhung hätte die Gesellschaft daher in diesem Fall keine positive Fortführungsprognose.

Eine Beendigung des laufenden StaRUG-Verfahrens ohne belastbares Refinanzierungskonzept würde zur Insolvenz der Gesellschaft führen und den Fortbestand des Unternehmens und die Arbeitsplätze erheblich gefährden.

Da die Gesellschaft die laufenden Finanzierungen ohne rechtzeitige Zufuhr neuer liquider Mittel nicht zurückzahlen kann, würde eine Kündigung von Finanzierungen dazu führen, dass das StaRUG-Verfahren abgebrochen und die Gesellschaft einen Insolvenzantrag stellen muss.

Eine Beendigung des laufenden StaRUG-Verfahrens ohne belastbares Refinanzierungskonzept würde zur Insolvenz der Gesellschaft führen und den Fortbestand des Unternehmens und die Arbeitsplätze erheblich gefährden.

Da die Gesellschaft die laufenden Finanzierungen ohne rechtzeitige Zufuhr neuer liquider Mittel nicht zurückzahlen kann, würde eine Kündigung von Finanzierungen dazu führen, dass das StaRUG-Verfahren abgebrochen und die Gesellschaft einen Insolvenzantrag stellen muss.

Die Gesellschaft beabsichtigt, die Restrukturierung nach dem StaRUG fortzusetzen. Derzeit geht die Gesellschaft davon aus, dass Corsair und die kreditgebenden Banken die geplante Restrukturierung mit dem Investor Corsair weiterhin unterstützen. Der Vorstand der Endor AG nimmt daher zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin eine positive Fortführungsprognose an.

Die Endor AG prüft die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung des Amtsgerichts.

Über den weiteren Verlauf wird Endor entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. : SdK lädt Anleiheinhaber der Noratis AG zu einer Informationsveranstaltung am 18. Juli 2024 um 16 Uhr ein

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. lädt alle Inhaber der von der Noratis AG emittierten Anleihe 2020/25 (WKN: A3H2TV / ISIN: DE000A3H2TV6) zu einer am 18. Juli 2024 um 16 Uhr stattfindenden virtuellen Informationsveranstaltung ein. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte Anleiheinhaber können sich unter www.sdk.org/informationsveranstaltung für die Teilnahme registrieren.

Die Noratis AG hatte die Anleiheinhaber am 8. Juli 2024 zu einer am 10. September 2024 stattfindenden Gläubigerversammlung eingeladen, und darum gebeten, einer Laufzeitverlängerung der Anleihe zuzustimmen. Die SdK wird auf der Veranstaltung eine erste Einschätzung zu den von der Gesellschaft geforderten Beschlüssen abgeben und anschließend mit den Anleiheinhabern über das weitere Vorgehen diskutieren.

Betroffene Anleiheinhaber können sich unter www.sdk.org/noratis für einen kostenlosen Newsletter der SdK registrieren.

München, den 16. Juli 2024

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Noratis AG!

Mittwoch, 10. Juli 2024

HPI AG: Einladung der Gläubiger zur Abstimmung ohne Versammlung über die Umwandlung der Wandelschuldverschreibungen 2011/2024 in Aktien der Gesellschaft

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 10. Juli 2024 – Die HPI AG (die „Gesellschaft“) bittet alle Anleihegläubiger ihrer bestehenden Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (die „HPI-Anleihe“ / ISIN DE000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z) zu einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 Schuldverschreibungsgesetz (SchVG), um über das Konzept der Gesellschaft zur Abwendung der Insolvenz abzustimmen.

Da die Gesellschaft mangels Umsatzerlösen künftig nicht mehr in der Lage ist, Tilgung und Zinszahlungen zu leisten, soll zur Abwendung einer drohenden Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit ein Mehrheitsbeschluss über die Umwandlung der Schuldverschreibungen in Geschäftsanteile gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 5 SchVG gefasst werden. Der Mehrheitsbeschluss ist, sofern er mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wird, gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 SchVG für alle Gläubiger gleichermaßen verbindlich.

Die Anleihegläubiger können in der Zeit von Freitag, dem 26. Juli 2024, bis Montag, dem 29. Juli 2024, gemäß den in der Aufforderung zur Stimmabgabe ohne Versammlung genannten Formerfordernissen abstimmen. Die Aufforderung zur Stimmabgabe mit der Tagesordnung und den Hintergründen zur vorgeschlagenen Beschlussfassung wird voraussichtlich am 11. Juli 2024 im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft unter www.hpi-ag.com veröffentlicht.

Dienstag, 9. Juli 2024

e.Anleihe GmbH: Einladung zur virtuellen Informationsveranstaltung des designierten gemeinsamen Vertreters der Noratis-Anleihe 2020/2025

Corporate News 

- Informationsveranstaltung am 11. Juli um 16 Uhr zur Vorstellung der e.Anleihe GmbH

- Darstellung des Restrukturierungskonzepts durch den Vorstand der Noratis AG

Stuttgart, 9. Juli 2024 – Die e.Anleihe GmbH lädt alle Anleihegläubiger und interessierte Investoren der Noratis AG Anleihe 2020/2025 (ISIN: DE000A3H2TV6 / WKN: A3H2TV) zu einer virtuellen Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 11. Juli 2024, um 16 Uhr ein.

Aufgrund der aktuellen Marktsituation im Immobilienbereich hat der Vorstand der Noratis AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Gläubigern der 5,5 % Inhaberschuldverschreibung 2020/2025 ein Restrukturierungskonzept vorzulegen (Noratis AG beruft Anleihegläubigerversammlung für Prolongation der Anleihe 2020/2025 ein). Die Rückführung der Anleihe zum Fälligkeitsdatum 11. November 2025 ist aufgrund des schwierigen Immobilienmarkts offensichtlich gefährdet.

Die Emittentin hat eine Anleihegläubigerversammlung für den 10. September 2024 einberufen (Noratis AG beruft Anleiheihegläubigerversammlung für eine Prolongation der Unternehmensanleihe 2020/2025 bis zum 31. Dezember 2028 ein) und die e.Anleihe GmbH als Kandidatin für das Amt des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger vorgeschlagen.

Im Rahmen der Investorenveranstaltung am Donnerstag wird sich die e.Anleihe GmbH den interessierten Anleihegläubigern vorstellen. Zudem konnte die e.Anleihe GmbH den Vorstand der Noratis AG für die Informationsveranstaltung gewinnen. Der Vorstand wird das vorgeschlagene Restrukturierungskonzept vorstellen und die Hintergründe der geplanten Verlängerung der Noratis-Anleihe 2020/2025 erläutern. Anschließend werden die Anleihegläubiger die Gelegenheit bekommen, ihre Fragen direkt an den Vorstand der Noratis AG zu stellen.

Teilnahmelink zum Investorencall am Donnerstag, den 11. Juli 2024, um 16 Uhr:
Montega CONNECT: e.Anleihe GmbH - Investoren Call

Montag, 8. Juli 2024

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der Noratis AG zur Interessensbündelung auf

Die Noratis AG („Noratis“) hat am 08.07.2024 die Inhaber ihrer ausstehenden Anleihe 2020/2025 (WKN: A3H2TV / ISIN: DE000A3H2TV6) zu einer Gläubigerversammlung eingeladen. Diese soll am 10. September 2024 in Eschborn stattfinden. Auf der Gläubigerversammlung soll eine Laufzeitverlängerung der Anleihe um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2028 beschlossen werden. Hintergrund der begehrten Laufzeitverlängerung ist, dass nach Einschätzung des Vorstands die planmäßige Rückführung der Noratis-Anleihe 2020/2025 zum ursprünglichen Fälligkeitsdatum 11. November 2025 aufgrund des schwierigen Immobilienmarkts gefährdet ist.

Die Mitteilung der Gesellschaft kommt aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) etwas überraschend, da kurz zuvor noch der Großaktionär der Noratis AG, die Merz Real Estate GmbH & Co. KG, die derzeit 65,1 % der Aktien hält, im Rahmen einer Investorenvereinbarung vorgesehene Kapitalerhöhungen bestätigt hat, womit der Gesellschaft bis zum ursprünglichen Fälligkeitszeitpunkt in 2025 insgesamt 26 Mio. Euro zufließen sollten. Erfreulich ist aus Sicht der SdK, dass die Gesellschaft bereits führzeitig die Restrukturierung der Anleihe angeht und auch mit einer sehr langen Vorlaufszeit die Anleger zur Gläubigerversammlung eingeladen hat. Dies lässt den Anleiheinhabern genügend Zeit, um die nötigen Dokumente zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung einzuholen und sich über den Restrukturierungsvorschlag Gedanken zu machen. Dieser kann dann gegebenenfalls auch mit der Gesellschaft und anderen Gläubigern nachverhandelt werden. Aus Sicht der SdK stellt sich in dem Zusammenhang vor allem die Frage, welchen Beitrag die finanzierenden Banken zur Restrukturierung leisten, und welche Annahmen die Gesellschaft im Zuge der Finanzplanung getroffen hat, die eine Zustimmung zur Laufzeitverlängerung gegenüber einer schnellen Verwertung der Immobilien vorteilhaft erscheinen lassen.

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, an der Gläubigerversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht wahrzunehmen. Um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können, organisiert die SdK eine Interessensgemeinschaft für die betroffenen Anleiheinhaber. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/noratis registrieren. Die SdK wird die Anleiheinhaber über einen Newsletter über die weiteren Entwicklungen informieren. Ferner können sich alle betroffenen Anleiheinhaber auf der kommenden Gläubigerversammlung kostenlos durch die SdK vertreten lassen.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 08.07.2024

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Aktionärin und Anleiheinhaberin der Noratis AG!