Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Potsdam, 14. Februar 2024. Unter Bezugnahme auf § 4 Abs. 1 (a) der
Bedingungen ihrer 8,5% Hybridanleihe mit unbegrenzter Laufzeit in der
Fassung vom 15. Mai 2020 (ISIN: DE000A1616U7/WKN: A1616U)
(„Anleihebedingungen“) hat die Obotritia Capital KGaA heute entschieden,
von ihrem in den Anleihebedingungen ausdrücklich vorgesehenen Recht
Gebrauch zu machen und die Zinszahlung am 26. Februar 2024
aufzuschieben. Der Freiwillige Nachzahlungstermin (wie in den
Anleihebedingungen definiert) wird gemäß § 14 i.V.m. § 4 Abs. 2 der
Anleihebedingungen veröffentlicht.
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Mittwoch, 14. Februar 2024
Obotritia Capital KGaA beschließt Aufschub der Zinszahlung für Hybridanleihe mit unbegrenzter Laufzeit
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