Am 21. Dezember 2020 hat die Gesellschaft schließlich die Inhaber der beiden von der Gesellschaft emittierten Anleihen 2015/2020 (ISIN DE000A161Y52) sowie 2019/2024 (ISIN DE000A2TSEB6) dazu aufgerufen, im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung jeweils einen gemeinsamen Vertreter der Anleihen zu wählen. Die Gesellschaft hat vorgeschlagen, die One Square Advisory Services S.à.r.l. als gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger zu wählen. Die Abstimmung ohne Versammlung der Anleihegläubiger findet im Abstimmungszeitraum von Dienstag, den 5. Januar 2021 (0:00 Uhr), bis Donnerstag, den 7. Januar 2021 (24:00 Uhr), statt.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V geht davon aus, dass in der Abstimmung ohne Versammlung das nötige Quorum 50 % des ausstehenden Nennwertes der Anleihen nicht erreicht werden wird, und somit die Beschlussfähigkeit nicht erreicht werden wird. Daher wird aus Sicht der SdK eine sogenannte zweite Anleihegläubigerversammlung einberufen werden, die laut Unternehmensangaben als Präsenzversammlung in Ahrensburg stattfinden soll.
Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern daher, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/behrens für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf der kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 28. Dezember 2020
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen