Die FMA hat der “Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG” mit Mandatsbescheid vom 14.07.2020 mit sofortiger Wirkung zur Gänze die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt. Daraus folgte auch eine behördliche Zahlungseinstellung der gedeckten Einlagen, sodass insbesondere keine weiteren Einzahlungen, Abhebungen oder Überweisungen möglich sind. Dies hat den Einlagensicherungsfall ausgelöst: Die “Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.” hat innerhalb von sieben Arbeitstagen jedem Einleger dieser Bank einen Betrag in der Höhe seiner gedeckten Einlagen zu erstatten.
Gedeckte Einlagen sind erstattungsfähige Einlagen (wie etwa Guthaben auf Girokonten, Gehaltskonten, Studentenkonten und Pensionskonten oder Einlagen auf Sparbüchern und Sparkonten) bis zu einer Höhe von € 100 000 oder Gegenwert in fremder Währung pro Einleger (sowie zeitlich begrenzte gedeckte Einlagen).
Die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H arbeitet bereits mit der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG eng zusammen, um die ordnungsgemäßen Auszahlung in den nächsten Tagen zu organisieren.
Betroffene Einleger können sich auch telefonisch oder via E-Mail an die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H wenden:
Service-Hotline: 0800 40 43 45
Homepage: https://www.einlagensicherung.at
Die Untersagung der Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie zusätzlich die Bestellung des Wirtschaftsprüfers Mag. Bernhard Mechtler zur fachkundigen Aufsichtsperson (Regierungskommissär) des Kreditinstitutes war notwendig, weil im Rahmen einer Überprüfung der Bank Bilanzunregelmäßigkeiten festgestellt wurden, die nunmehr in weiterer Folge der Aufklärung bedürfen.
Quelle: FMA
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen