Seit August 2017 kursieren Berichte, in denen von einem Verdacht der Bilanzfälschung bei der Steinhoff International Holdings N.V. die Rede ist. In Deutschland ist Steinhoff vor allem durch die Poco-Möbelhäuser bekannt. Anfang Dezember wurde dann von neuen Informationen über Unregelmäßigkeiten im Konzern berichtet. Der seit zwei Jahrzenten amtierende Konzernchef Markus Jooste trat daraufhin zurück. Der Aktienkurs fiel von 3,42 Euro auf zwischenzeitlich 0,35 Euro. Ebenso brach der Kurs der 800 Mio. Euro schweren Anleihe um fast 50 % ein. Die Anleihe hatte die Steinhoff Europe AG, eine Tochtergesellschaft der Steinhoff International Holdings N.V. mit Sitz in Österreich, im Sommer 2017 mit einer Laufzeit bis 2025 und einem Zinssatz von 1,875 % platziert (WKN: A19LXV) und von der Steinhoff International Holdings N.V. garantiert.
In der Folge ist nach Einschätzung der SdK zu befürchten, dass Banken eventuell Kredite kündigen und die Gläubiger im Wege einer Sanierung des Unternehmens eventuell auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten müssen. Um die Verhandlungsposition der Anleger zu stärken, ist aus Sicht der SdK bereits jetzt die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger gem. § 7 SchVG sachgerecht. Das deutsche Schuldverschreibungsgesetz von 2009 (SchVG) ist trotz Sitz der Steinhoff Europe AG in Österreich anwendbar, da die Anleihe nach deutschem Recht emittiert wurde.
Die SdK bietet allen Anleiheinhabern an, sie über die aktuelle Situation der Steinhoff International Holdings N.V. auf dem Laufenden zu halten und deren Stimmrechte auf künftig stattfindenden Gläubigerversammlungen auszuüben. Betroffene Anleger werden gebeten, sich unter www.sdk.org/steinhoff für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung.
München, den 13.12.2017
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
In der Folge ist nach Einschätzung der SdK zu befürchten, dass Banken eventuell Kredite kündigen und die Gläubiger im Wege einer Sanierung des Unternehmens eventuell auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten müssen. Um die Verhandlungsposition der Anleger zu stärken, ist aus Sicht der SdK bereits jetzt die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger gem. § 7 SchVG sachgerecht. Das deutsche Schuldverschreibungsgesetz von 2009 (SchVG) ist trotz Sitz der Steinhoff Europe AG in Österreich anwendbar, da die Anleihe nach deutschem Recht emittiert wurde.
Die SdK bietet allen Anleiheinhabern an, sie über die aktuelle Situation der Steinhoff International Holdings N.V. auf dem Laufenden zu halten und deren Stimmrechte auf künftig stattfindenden Gläubigerversammlungen auszuüben. Betroffene Anleger werden gebeten, sich unter www.sdk.org/steinhoff für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren
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München, den 13.12.2017
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Quelle: SdK
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