Freitag, 8. Dezember 2017

BaFin: Hessen Finanzbank ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die vermeintliche „Hessen Finanzbank“ bietet auf der Webseite hessenfinanz.de Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an und behauptet, „ein Teil der Spardagruppe“ zu sein.

Das Unternehmen hat keine zustellfähige Adresse im Inland. Die angegebene Domaininhaberin ist postalisch nicht erreichbar.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt vorsorglich klar, dass sie der „Hessen Finanzbank“ keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter der Aufsicht der BaFin.

Quelle: BaFin

Anmerkung der Redaktion: Geschädigte Anleger sollten umgehend Strafanzeige stellen.

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