Pressemitteilung Nr. 020/2016 vom 22.01.2016
Beschluss vom 13. Januar 2016 – 5 StR 460/15
Das Landgericht Hamburg hat einen Medizinprofessor, der
im Jahr 2006 das Bankhaus Wölbern erworben hatte, wegen Untreue in 327 Fällen
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts entzog der Angeklagte 31 geschlossenen
Immobilienfonds in den Jahren 2011 bis 2013 insgesamt rund 147 Millionen Euro
zur zweckwidrigen Verwendung; etwa 50 Millionen Euro davon nutzte er für
private Zwecke.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem
Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das
Urteil des Landgerichts Hamburg ist damit rechtskräftig.
Landgericht Hamburg – Urteil vom 20. April 2015 – 630 KLs
1/14 (5650 Js 27/12)
Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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