Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteilen vom 5. Juli 2011 in drei Fällen die von der SMP Beteiligungs GbR II eingelegten Revisionen zurückgewiesen (Az. II ZR 199/10 u.a.), nachdem er kürzlich in einem anderen Fall die Revision verworfen hatte. Die die Klagen der GbR abweisende Berufungsurteile des Thüringer Oberlandesgerichts sind damit rechtskräftig. Damit ist nunmehr auch letztinstanzlich festgestellt, dass die GbR keine Ansprüche gegen die sog. Genussrechtswandler hat. Die Klagewelle gegen geschädigte Anleger durch den als Liquidator der GbR auftretenden, im Anlagebetrugsfall SMP jedoch einschlägig vorbestraften Herr Walter Kraus dürfte damit beendet sein.
Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
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