Mittwoch, 22. Juli 2009

BaFin weist Herrn Rainer Bardtke an, nachvollziehbare Berechnungen seiner Auskehrungsverpflichtungen vorzulegen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Rainer Bardtke mit Verfügung vom 2. Juli 2009 zur Abwicklung des von ihm unerlaubt betriebenen Finanzkommissionsgeschäfts angewiesen, ihr Unterlagen vorzulegen, aus denen sich seine noch bestehenden Auskehrungsverpflichtungen nachvollziehbar ergeben.

Herr Rainer Bardtke, Schriesheim, hatte als ehemaliger Geschäftsführer der Süddeutscher Aktienclub GbR das Beteiligungskapital von Gesellschaftern auf einem eigenen Konto angenommen und mit den Geldern Finanzinstrumente im eigenen Namen für fremde Rechnung angeschafft und veräußert.

Zur Abwicklung des damit von ihm unerlaubt betriebenen Finanzkommissionsgeschäfts ist Herr Bardtke verpflichtet, die Beträge auszukehren, die den Gesellschaftern unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäfte noch zustehen. Die hierfür erforderlichen Berechnungen der den Gesellschaftern jeweils zustehenden Anteilswerte hat Herr Bardtke bisher nicht vorgenommen.

Bonn/Frankfurt a.M., den 22.07.2009

1 Kommentar:

bukowski hat gesagt…

Keine guten Nachrichten über H. Bardtke und insbesondere die Betroffenen (Gesellschafter) des SD-AC - wie ich z.B. Wie viele wir sind, keine Ahnung. Unverständlich ist mir u.a. die Tatsache, dass die Investmententscheidungen und Markteinschätzungen von H. Bardtke sehr gut waren, nur offensichtlich gar nicht mit den Anlagebeträgen der gesellschafter umgesetzt wurden. Wenn ich die Entwicklung der letzten drei Jahre rekapituliere (z. B. Depot-/Kontowechsel, Urkundenfälschung, "Absturz"-Zertifikat mit L&S, Intransparenz), wird der SD-AC wohl als dunkles Kapitel in die Geschichte eingehen. Nur leider auch in meine. Zurzeit besteht keine Kontaktmöglichkeit mehr zum SD-AC und es bleibt nur der traurige Weg der Abwicklung über die Exekutive und Legislative Staatsgewalt, wohl ein Ende mit Schrecken. Schade eigentlich ...