Donnerstag, 16. Juli 2009

BaFin untersagt Herrn Andreas Thomas das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Andreas Thomas, Eisenberg, am 12. Mai 2009 aufgegeben, das von ihm unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln.

Herr Thomas bot den Anlegern mit unterschiedlich ausgestalteten Formularen Verträge mit dem unbedingten Versprechen an, das erhaltene Kapital nach Vertragsbeendigung wieder zurückzuzahlen. Mit dieser Tätigkeit betreibt Herr Thomas das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Die Untersagung ist erforderlich, da Herr Thomas trotz gegenteiliger Erklärung zu einem früheren Zeitpunkt erneut unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums angenommen hat. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet Herrn Thomas, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.

Die Verfügung der BaFin ist bestandskräftig.

Bonn/Frankfurt a.M., den 15.07.2009

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