Freitag, 24. August 2007

BaFin untersagt Color für Kinder e.V. das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Color für Kinder e.V., München, am 16. August 2007 untersagt, das Einlagengeschäft zu betreiben. Zudem hat die BaFin dem Color für Kinder e.V. aufgegeben, die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Der Color für Kinder e.V. nimmt Gelder aufgrund der "Vereinbarung über die Gewährung eines zweckgebundenen Mitgliedsdarlehens", der "Vereinbarung einer Investmentanlage" und der "Vereinbarung über partiarisches Darlehen" an. Die angenommenen Gelder verwendet er angabegemäß zur Finanzierung von vereinsunternehmerischen Maßnahmen sowie für Investitionen und Kapital-Platzierungen in nationale und internationale Wertpapiergeschäfte.
Der Color für Kinder e.V. betreibt damit das Einlagengeschäft, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen.

Die Abwicklungsanordnung verpflichtet den Color für Kinder e.V. die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig durch Überweisung an die Anleger zurückzuzahlen.
Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Pressemitteilung der BaFin

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