Aktuelle Informationen zum Bank- und Kapitalanlagerecht, Hintergrundinformationen zu Anlagebetrugs- und Anlagehaftungsfällen sowie Verbraucherschutzberichte
Freitag, 20. Dezember 2024
CREDITSHELF AKTIENGESELLSCHAFT: INSOLVENZPLAN
Frankfurt am Main, 20. Dezember 2024 – Der Vorstand der Gesellschaft sowie der Sachwalter, Dr. Robert Schiebe, konnten im Rahmen eines strukturierten Verkaufsprozesses für die creditshelf AG einen Sponsor für einen Insolvenzplan gewinnen. Es ist beabsichtigt, dass die PVM Private Values Media AG (PVM) die Gesellschaft über einen Insolvenzplan restrukturiert und einer Weiterverwendung zuführt. Die PVM ist bereits einer der wesentlichen Aktionäre der creditshelf. Eine entsprechende Vorabvereinbarung wurde am 20.12.2024 geschlossen, sie steht noch unter aufschiebenden Bedingungen, wie etwa die Befreiung der PVM zur Abgabe eines Pflichtangebots für die Aktionäre im Rahmen des Insolvenzplanes. Nach derzeitigem Kenntnistand ist es geplant, die Gesellschaft zu rekapitalisieren. Bestehende Aktionäre sollen keine Kompensation für ihre Aktien erhalten.
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: Schwarzbuch Börse 2024 erschienen
Das StraRUG – gut gedacht, schlecht gemacht
Ein zentrales Thema des diesjährigen Schwarzbuch Börse ist erneut das StaRUG, das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, das ursprünglich zur Krisenbewältigung von Unternehmen geschaffen wurde. Doch in der Praxis hat es sich vielfach als „Super-GAU“ für Anleger erwiesen. Der Bezugsrechtsausschluss, der im Aktiengesetz strengen Vorgaben unterliegt, wird unter dem StaRUG zunehmend zur Regel, wodurch faktisch eine Enteignung von Aktionären ohne Entschädigung möglich wird. Fälle wie VARTA und Endor verdeutlichen, wie das Gesetz dazu missbraucht wird, die Eigentümerstruktur von Unternehmen nach Gutdünken zu ändern. Eine dringende Reform ist notwendig, um diesen Missstand zu beheben und die Rechte der Anleger zu schützen.Wildwest am Anleihenmarkt
Auch der Markt für Mittelstandsanleihen bleibt ein Brennpunkt. Im Fokus stand in 2024 erneut die PREOS AG, deren Restrukturierung einer Wandelanleihe die Rechte der Anleger auf alarmierende Weise missachtete. Die Insolvenz des Büroimmobilienentwicklers führte für die Anleiheinhaber sowie für Aktionäre zu einem nahezu vollständigen Verlust ihrer Investitionen. Ein weiterer Skandal: die Vorgänge rund um die Credicore Pfandhaus GmbH, die offenbar Anleihen in Millionenhöhe ohne Wertpapierprospekt platzierte und 2024 Insolvenz anmeldete. Was als sicherer und profitabler Pfandhausbetreiber galt, entpuppte sich als Betrugsfall: Wertlose Teppiche und Labordiamanten wurden zu überhöhten Preisen beliehen, um so die Anlegergelder aus dem Unternehmen zu schleusen. Es besteht der Verdacht auf bandenmäßigen Betrug und Geldwäsche.Aktuelle Entwicklungen im Wirecard-Skandal
Der Fall Wirecard ist einer der größten Finanzskandale in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Im Insolvenzverfahren erzielten die Aktionäre 2024 einen Teilerfolg: Das OLG München erkannte ihnen den Status als Gläubiger zu, da sie jahrelang getäuscht wurden. Gleichzeitig verurteilte das Landgericht München I ehemalige Vorstandsmitglieder zu Schadensersatzzahlungen in Höhe von insgesamt 140 Millionen Euro – allerdings sind beide Entscheidungen noch nicht rechtskräftig. Der Strafprozess gegen den ehemaligen CEO Markus Braun und andere Verantwortliche verzögert sich dagegen weiter: Ein wichtiger Zeuge zog zuletzt seinen geplanten Besuch nebst Aussage aufgrund von Sicherheitsbedenken zurück. Im Kapitalanlegermusterverfahren gegen den Wirtschaftsprüfer EY wiederum fand nach mehr als vier Jahren endlich die erste Verhandlung statt. Doch eine Entscheidung ist noch lange nicht in Sicht.Immobilienbranche unter Druck
Die Immobilienbranche leidet stark unter den gestiegenen Zinsen, was problematische Praktiken fördert, die wir im diesjährigen Schwarzbuch zusammengetragen haben. Hauptaktionäre von Immobiliengesellschaften, die oft selbst im Immobiliengeschäft tätig sind, lagern zunehmend eigene Schulden auf Tochtergesellschaften aus. Diese Vorgehensweise gefährdet die Interessen von Minderheitsaktionären erheblich. Eine gesetzliche Regulierung ist dringend erforderlich, um Missbrauch zu verhindern und das Vertrauen in die Aktienkultur zu sichern.Weitere Themen im Schwarzbuch Börse 2024 sind u. a.:
- MyHammer: doppelt abgezockt
- HELMA Eigenheimbau: Pleite am Bau
- Reich-Gruppe: die kürzeste HV der Welt?
- Glasauer Investment Trust: HV-Chaos
- AURELIUS: der große Markenraub?
- MorphoSys: Visionen und Werte verloren
Das Schwarzbuch Börse steht den Mitgliedern der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. unter https://sdk.org/veroeffentlichungen/schwarzbuch-boerse/ zum kostenlosen Download bereit. Nicht-Mitglieder können das Schwarzbuch Börse 2024 per E-Mail an info@sdk.org für 6,00 Euro käuflich erwerben.
München, den 20. Dezember 2024
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Donnerstag, 19. Dezember 2024
STERN IMMOBILIEN AG schließt Stundungsvereinbarung für die Unternehmensanleihe 2018/2023 mit dem gemeinsamen Vertreter
Grünwald, 19. Dezember 2024. Die STERN IMMOBILIEN AG hat heute für ihre Unternehmensanleihe 2018/2023 (ISIN: DE000A2G8WJ4) mit dem gemeinsamen Vertreter der Gläubiger, Rechtsanwalt Markus W. Kienle, eine Stundungsvereinbarung abgeschlossen. Demnach werden die Rückzahlung der Unternehmensanleihe mit einem aktuellen Nominalvolumen von 10,625 Mio. Euro sowie die bis zum 31. Dezember 2024 fälligen Zinsen bis zum 30. Juni 2025 gestundet. Die sonstigen Konditionen der Anleihe bleiben unverändert. Die Vereinbarung wurde auf Initiative der STERN IMMOBILIEN AG geschlossen.
Mittwoch, 18. Dezember 2024
IVA: Betrug auf "Digitalen Plattformen" - Köder "Künstliche Intelligenz"
Nach Schätzung der europäischen Anlegerdachorganisation BETTERFINANCE beläuft sich das Schadensvolumen durch so genannte „Digital Platform Scams“ auf Milliardenbeträge. In den letzten Monaten kam es zu einem rasanten Anstieg beim Betrug von vermeintlichen Anbietern von (Handels-)Software in Kombination mit künstlicher Intelligenz (AI). Die feilgebotenen, oft nicht-existierenden Güter umfassen nahezu das gesamte Asset-Spektrum: Kryptos, CFD, Real Estate... Investierte Beträge sind oft verloren.
Dienstag, 17. Dezember 2024
Veganz Group AG: Veganz Anleihegläubiger beschließen Verlängerung unter verbesserten Konditionen
Dank der Verlängerung wurde ein wichtiger Grundstein für die Refinanzierung der Veganz Group AG gelegt und der Weg für weitere, kurzfristige Eigenkapitalmaßnahmen geschaffen.
Die Laufzeit der EUR 10.000.000 Schuldverschreibungen 2020/2025 (ISIN DE000A254NF5 und WKN A254NF) verlängert sich nun, und zwar insbesondere hinsichtlich der Verschiebung des Rückzahlungstermins um 5 Jahre auf den 24. Februar 2030.
So werden laut den Beschlüssen die Zinszahlung für dieses Jahr im Jahr 2025 ausgesetzt und die Veganz leistet ab 2026 Teilrückzahlungen, in Höhe von 5% des jährlich ausstehenden Nominalvolumens. Darüber hinaus wird zum Ende der Laufzeit eine Verzinsung in Abhängigkeit von der Marktkapitalisierung gewährt. Die vollständigen Gegenanträge sind auf der Webseite Seite der Veganz Group AG einsehbar.
Über die Veganz Group AG
Veganz (veganz.de) – Gut für dich, besser für alle – ist innovativer Produzent für pflanzenbasierte Lebensmittel und hat die Marken Veganz, Happy Cheeze, Mililk, Peas on Earth und Orbifarm im Portfolio. Gegründet 2011 in Berlin, wurde Veganz als europäische vegane Supermarktkette bekannt. Mit einer bunten und lebensbejahenden Unternehmensphilosophie gelang es Veganz, die vegane Nische aufzubrechen und den pflanzlichen Ernährungstrend auf dem Markt zu etablieren. Das aktuelle Produktportfolio umfasst Süßwaren, Milchalternativen, Käsealternativen und Fleischalternativen. Die Produkte sind im DACH-Raum breit verfügbar sind. Das Sortiment wird kontinuierlich durch hochwertige, innovative Artikel optimiert und die nachhaltige Wertschöpfungskette stetig verbessert. Als transparentes Unternehmen ist die Veganz B Corp zertifiziert, vergleicht die Umweltbilanz aller eigenen Produkte mit allen Lebensmitteln im deutschsprachigen Raum und setzt regelmäßig neue Benchmarks für eine nachhaltige Lebensmittelindustrie.
Mittwoch, 4. Dezember 2024
Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website tagesgeldvergleich24.com
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Quelle: BaFin
premiumfestgeld.com: BaFin ermittelt gegen Premium Festgeld
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleis-tungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unter-nehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Quelle: BaFin
festgeldanlage.eu: BaFin warnt vor Tages- und Festgeldangeboten
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten über die Website festgeldanlage.eu. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben bzw. Finanzdienstleistungen erbringen. Das angeblich in Frankfurt am Main ansässige Unternehmen bietet die Eröffnung von Tages- und Festgeldkonten bei deutschen und ausländischen Instituten an. Nach bisherigen Erkenntnissen erscheint ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der Schröder Consulting GmbH, Frankfurt am Main, wahrscheinlich. Die Betreiber der Website werden auch nicht - wie behauptet - von der BaFin beaufsichtigt.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Quelle: BaFin
q-festgeld.de: BaFin warnt vor Tages- und Festgeldangeboten der Q Finance
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Quelle: BaFin
Dienstag, 3. Dezember 2024
Blue Energy Group AG: Unternehmensanleihen erfolgreich bis 2027 und 2028 verlängert
Senden, 03.12.2024 – Die Blue Energy Group AG hat für die Unternehmensanleihe 2014/2024 (ISIN DE000A12T283 / WKN A12T28) und die Unternehmensanleihe 2017/2025 (ISIN DE000A2GS336 / WKN A2GS33) die Zustimmung für die Anpassung der Anleihebedingungen von den Anleihegläubigern erhalten. Auf den beiden Versammlungen wurde eine Zustimmung von jeweils 100 % erreicht. Damit hat die Gesellschaft ihren finanziellen Spielraum gestärkt, um in den kommenden Jahren das geplante Wachstum umsetzen zu können.
Unter anderem wurde die Unternehmensanleihe 2014/2024 (ISIN DE000A12T283 / WKN A12T28) bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Die Unternehmensanleihe 2017/2025 (ISIN DE000A2GS336 / WKN A2GS33) wurde bis zum 30.12.2028 verlängert. Die Anpassung der Anleihebedingungen stehen auf blue-energy-group.de/anleihenverlaengerung zur Einsicht zur Verfügung.
Veganz Group AG empfiehlt Anleihegläubigern, dem SdK Gegenantrag zuzustimmen
Ludwigsfelde, den 3.12.2024 - Die Veganz Group AG wird am 17.12.2024 die Gläubiger der EUR 10.000.000 7,5% Schuldverschreibungen 2020/2025 (ISIN DE000A254NF5 und WKN A254NF) zur Stimmabgabe über die Änderung der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen auffordern, und zwar insbesondere hinsichtlich der Verlängerung der Laufzeit durch Verschiebung des Rückzahlungstermins um 5 Jahre auf den 24. Februar 2030.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („die SdK“) ist Anleihegläubiger der Anleihe 2020/2025 (ISIN: DE000A254NF5, WKN: A254NF) der Veganz Group AG („Emittentin“) und stellt einen Gegenantrag, in dem die Veganz ab 2026 aufgefordert wird, Teilrückzahlungen der Schuldverschreibungen zu leisten, in Höhe jährlich von 5% des ausstehenden Nominalvolumens. Darüber hinaus enthält der Gegenantrag eine Verzinsung in Abhängigkeit von der Marktkapitalisierung. Im Rahmen des Gegenantrages wurde auch die Änderung weiterer Beschlussgegenstände gefordert. Der vollständige Gegenantrag ist auf der Webseite der Veganz Group AG unter https://veganz.de/ir/basisdaten/einladung-2-glaeubigerversammlung/ einsehbar.
Die Veganz Group AG bittet alle Anleihegläubiger zur Stimmabgabe in einer Abstimmung mit Versammlung im Sinne von § 18 des Schuldverschreibungsgesetzes („SchVG“) am 17. Dezember 2024 im Hotel nhow Stralauer Allee 3, 10245 Berlin. Die Abstimmung kann persönlich oder per Vollmacht erfolgen. Eine Vollmacht steht auf der Webseite der Veganz Group AG zur Verfügung.
Über die Veganz Group AG
Veganz (veganz.de) – Gut für dich, besser für alle – ist Marke und Produzent für pflanzenbasierte Lebensmittel. Gegründet 2011 in Berlin, wurde Veganz als europäische vegane Supermarktkette bekannt. Mit einer bunten und lebensbejahenden Unternehmensphilosophie gelang es Veganz, die vegane Nische aufzubrechen und den pflanzlichen Ernährungstrend auf dem Markt zu etablieren. Das aktuelle Produktportfolio umfasst Produkte vom Frühstück bis zum Abendbrot, die im DACH-Raum breit verfügbar sind. Das Veganz Sortiment wird kontinuierlich durch hochwertige, innovative Artikel optimiert und die nachhaltige Wertschöpfungskette stetig verbessert. Als transparente Marke ist Veganz B Corp zertifiziert, vergleicht die Umweltbilanz aller eigenen Produkte mit allen Lebensmitteln im deutschsprachigen Raum und setzt regelmäßig neue Benchmarks für eine nachhaltige Lebensmittelindustrie.