Samstag, 29. Juli 2023

visionfx365.com: BaFin ermittelt gegen Vision FX Limited

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website visionfx365.com. Es liegen Erkenntnisse vor, nach denen die Vision FX Limited darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.

Der Betreiber der Website visionfx365.com, der auf der Seite durchgängig unter der Bezeichnung VisionFX 360 auftritt, gibt als Kontaktmöglichkeit unter anderem eine britische Rufnummer an. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zufolge soll hingegen das Recht von St. Vincent und die Grenadinen Anwendung finden. Auf der Website finden sich weder ein Impressum noch sonstige Angaben über die Geschäftsanschrift des Betreibers.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

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