Zum Hintergrund:
Anbieter von Bankgeschäften und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen dazu eine Erlaubnis der BaFin nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Diese Information durch die BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.
Quelle: BaFin
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